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Hintergrund
20.05.2017

Maas will Hass im Netz stoppen

Nicht viele Freunde hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit seinem Gesetzentwurf gegen Hass im Internet gemacht. Auch der Koalitionspartner hat erhebliche Vorbehalte: Die Union kritisiert, dass der Entwurf nicht gründlich genug beraten wurde. „Da ist noch nicht einmal ein ordentlicher Richtervorbehalt vorgesehen.“
Foto: Paul Zinken, dpa

Union und Opposition fordern vom SPD-Justizminister Korrekturen an seinem Gesetzentwurf. Ein Zwischenfall löst am Mittag kurzzeitig Hektik aus

Politischer Gegenwind ist für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Alltag. In der rechten Szene gilt er als regelrechtes Feindbild, was sich in entsprechenden Internet-Beiträgen widerspiegelt. Doch das, was sich am Freitagmittag abspielte, hat eine neue Qualität. Dutzende Anhänger der rechtsradikalen Organisation Identitäre Bewegung versuchten, das Justizministerium in Berlin-Mitte zu stürmen. In das Gebäude gelangten die Teilnehmer der unangemeldeten Demonstration nicht, wie eine Ministeriumssprecherin sagte. Herbeigerufene Polizisten konnten die Identitären stoppen. Die Demonstranten skandierten nach Angaben der Sprecherin Parolen wie „Maas muss weg, Festung Europa, macht die Grenzen dicht“. Einige trugen Uniformen im Stil der DDR-Volkspolizei.

Vor diesem Hintergrund bekam die erste Bundestags-Beratung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Hass im Netz ein Stück weit auch eine persönliche Komponente. Die Opposition jedenfalls forderte Änderungen, und auch aus der Union kam Kritik. Maas hingegen verteidigte in der Debatte seinen Entwurf. Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte kritisierte, die rechtliche Beurteilung von Inhalten werde nach den Plänen von Maas privaten Unternehmen überantwortet. Auch der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz sagte, das Gesetz sei damit eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Er kritisierte die geplante Regelung, nach der soziale Netzwerke künftig Auskunft über die Identität mutmaßlicher Täter verlangen können. Damit könne praktisch jeder zu Facebook gehen, um die Identität einer missliebigen Person zu bekommen, sagte er. „Da ist noch nicht einmal ein ordentlicher Richtervorbehalt vorgesehen.“

Mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz will Maas soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter dazu bringen, strafbare Inhalte wie Beleidigungen, Drohungen oder Volksverhetzung schneller und konsequenter zu löschen. Die Betreiber sollen offensichtlich rechtswidrige Kommentare innerhalb von 24 Stunden, andere rechtswidrige Inhalte binnen einer Woche entfernen oder sperren.

Dazu sollen die Unternehmen ein effektives Beschwerdemanagement aufbauen, wozu auch die Verpflichtung gehört, einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen. Verstöße gegen diese Pflichten können den Plänen von Maas zufolge mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Auch Markus Reuter, Redakteur bei Netzpolitik.org, sieht eine Hauptgefahr darin, dass der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechten direkt an das soziale Netzwerk gehe und es autonom entscheiden könne, die gewünschten Daten herauszugeben. Er fürchte damit eine „Klarnamenpflicht durch die Hintertür“.

Die Union steht dem Ansinnen von Maas grundsätzlich positiv gegenüber. Aber auch vom Koalitionspartner kommen Widerworte: Weil das Gesetz nicht früher gekommen sei, stehe man nun unter Zeitdruck, sagte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie schlug vor, die Beurteilung der Inhalte an ein Verfahren ähnlich dem der Altersfreigabe bei Filmen durch eine freiwillige Selbstkontrolle anzulehnen. Dies könne mehr Akzeptanz schaffen, sagte sie. Maas betonte, es gebe keine Bußgelder für das Nicht-Löschen einzelner Kommentare, sondern nur dann, wenn kein systematisches Verfahren nachgewiesen werde. (epd, afp)

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