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Affäre um netzpolitik.org
06.08.2015

Maaßen sitzt noch fest im Sattel

Noch ist Hans-Georg Maaßen das Amt als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz sicher.
Foto: Marijan Murat, dpa

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hat die Rückendeckung des Innenministers. Der SPD gefällt das ganz und gar nicht. Sie stichelt munter weiter.

Auch nach der Entscheidung von Justizminister Heiko Maas, sich von Generalbundesanwalt Harald Range zu trennen, kommt das politische Berlin nicht zur Ruhe. Die SPD kritisiert Innenminister Thomas de Maizière und den Verfassungsschutz, die Union hadert noch mit Maas – und die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Blogger, mit denen alles begann, sind weder eingestellt noch kommen sie wirklich voran. Ein Überblick:

Der Generalbundesanwalt muss gehen. Wie sicher sitzt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz noch im Sattel?

Ginge es nach der Opposition, wäre auch Hans-Georg Maaßen sein Amt los. „Er hat die ganze Affäre mit seiner Anzeige erst angestoßen“, sagt Linken-Chef Bernd Riexinger. Dabei habe er Journalisten einschüchtern wollen oder zumindest deren Einschüchterung billigend in Kauf genommen, sekundiert der FDP-Vorsitzende Christian Lindner. Anders als Range hat der Chef des Verfassungsschutzes jedoch die Rückendeckung seines Dienstherren, Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Maaßen habe sich „völlig korrekt“ verhalten, betont Ministeriumssprecher Tobias Plate. Wenn ständig vertrauliche Dokumente durchgestochen werden, sagt auch der innenpolitische Sprecher der Union, der CSU-Mann Stephan Mayer, „kann ein Behördenchef das nicht ohne Weiteres hinnehmen“.

Sowohl der Justiz- als auch der Innenminister waren angeblich nicht direkt involviert. Kann das sein?

Es ist zumindest ungewöhnlich. Schon bei dem Begriff „Landesverrat“ müssten bei jedem Politiker die Alarmglocken schrillen. Sowohl im Innen- als auch im Justizministerium wurde das brisante Thema aber nur auf Ebene der Abteilungsleiter und der Staatssekretäre erörtert. Bei Maas heißt es, er habe nicht den Eindruck erwecken wollen, er mische sich in ein Verfahren ein. De Maizière will von den Ermittlungen gegen die beiden Blogger erst aus der Zeitung erfahren haben. Regelrecht weggeduckt habe der Minister sich, schimpft der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil. Nun wirke es so, kritisiert seine Generalsekretärin Yasmin Fahimi, als habe Maaßen sich „einen Blog als schwaches Opfer gesucht, um vor künftigen Durchstechereien abzuschrecken“.

Im Kern geht es darum, ob mit der Veröffentlichung interner Dokumente „nur“ ein Dienstgeheimnis verraten wurde oder ein Staatsgeheimnis. Was sagen die Experten?

Die sind, wie so oft, unterschiedlicher Meinung. In einem Gutachten des Verfassungsschutzes werde auf zehn Seiten der Eindruck erweckt, als sei die Welt ein einziges Staatsgeheimnis, sagt einer, der es gelesen hat. Auf der anderen Seite kommt der von Range beauftragte und dann wieder zurückgepfiffene Gutachter offenbar zu dem Ergebnis, dass die Blogger sich möglicherweise doch strafbar gemacht haben. Gegen den Vorwurf, ein Staatsgeheimnis verraten zu haben, spricht vor allem eines: Im März hat Innenstaatssekretär Günther Krings (CDU) im Bundestag auf eine Frage des Grünen Hans-Christian Ströbele öffentlich zugegeben, dass der Verfassungsschutz eine neue Einheit aufbaut, die die Kommunikation im Internet gezielter ausforschen soll. Die Information war damit, wie Journalisten es nennen, schon auf dem Markt.

Was genau bezweckt der Verfassungsschutz mit dieser Einheit?

Nach verschiedenen Medienberichten sollen mindestens 75 Mitarbeiter in der neuen „Referatsgruppe 3C“ in Internet-Chats und Online-Netzwerken wie Facebook nach Rechtsradikalen, Islamisten und anderen Extremisten fahnden. Diese „internetgestützte Individualkommunikation“, wie es im Jargon der Sicherheitskräfte heißt, will der Verfassungsschutz mit „neuen Methoden und Maßnahmen zur Datenauswertung“ überwachen, von denen andere Dienste und einschlägig Verdächtige natürlich nichts erfahren sollen. In den beanstandeten Veröffentlichungen ist davon aber nicht im Detail die Rede. Auch in dem Gutachten, mit dem Maaßen seine Anzeige untermauert hat, heißt es nach Informationen der Süddeutschen Zeitung eher allgemein, es gehe um „erst jüngst gewonnene, hochkonspirative operative Methodiken“.

Muss der Fall in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages noch einmal neu aufgerollt werden?

Die Linkspartei hat mit diesem Gedanken gespielt, bisher aber ziehen nicht einmal die Grünen mit – vermutlich wird es einige turbulente Sitzungen im Rechtsausschuss des Parlaments geben, aber keinen eigenen Untersuchungsausschuss.

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