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Mindestlohn
23.03.2014

Medienbericht: Bundesregierung prüft höhere Altersgrenze für Mindestlohn

Nach dem Gesetztesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll der Mindestlohn ab 18 Jahren gelten. Die Spitzen der Koalition prüfen eine höhere Altersgrenze.
Foto: Franziska Kraufmann (dpa)

Die Debatte über die Altersgrenze für den geplanten Mindestlohn geht weiter. Spitzen der großen Koalition haben offenbar einen Prüfauftrag an die beteiligten Ministerien erteilt.

Angesichts der für den geplanten gesetzlichen Mindestlohn haben die  Spitzen der großen Koalition im Bund einem Bericht zufolge einen  Prüfauftrag an die beteiligten Ministerien erteilt. Die  Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und  Sigmar Gabriel (SPD) hätten beschlossen, dass die Frage noch einmal  erörtert werden solle, berichtete das Hamburger Magazin "Spiegel"  am Sonntag laut Vorabmeldung. Dies sollen die Ministerien demnach im Rahmen ihrer Ressortabstimmung tun.

Gesetz sieht bislang keinen Mindestlohn für Jugendliche unter 18 vor

Dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)  zufolge soll es von dem ab dem Jahr 2015 geplanten nur wenige Ausnahmen geben. Nicht gelten soll  er für Jugendliche unter 18 Jahren, für Langzeitarbeitslose in den  ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung und bei Praktika zur  beruflichen Orientierung. Vertreter der Arbeitgeber und des  Wirtschaftsflügels der Union fordern jedoch eine höhere  Altersgrenze. Das Gesetz soll am 2. April im Kabinett beraten  werden.

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Neue Stellen beim Zoll zur Kontrolle des Mindestlohns

Dem "Spiegel" zufolge erhielt Nahles von Merkel, Seehofer und  Gabriel zudem weitere Prüfaufträge. Sie soll demnach die  Zeitungsverleger auffordern, einen Vorschlag für jene Gebiete zu  unterbreiten, in denen Probleme mit dem Mindestlohn für  Zeitungsboten erwartet würden. Zudem solle sie eine Lösung für  Erntehelfer finden. Zur Kontrolle des Mindestlohns wolle das  Bundesfinanzministerium bis zu tausend neue Stellen beim Zoll  einrichten, berichtete die Zeitschrift weiter. afp

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