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Gesundheit
05.04.2017

Mehr Pfleger für die Patienten

Der Beruf der Krankenschwestern und Krankenpfleger wird immer mehr zu einem Knochenjob. Lindert ein neues Gesetz die Probleme?

Regierung fordert für bestimmte Klinikbereiche verbindliche Personaluntergrenzen. Doch die Verhandlungen zwischen den Kassen und den Krankenhäusern dürften hart werden

Nachts auf der Intensivstation. Das Pflegepersonal kommt kaum zur Ruhe. Die Patienten, alle schwer krank und frisch operiert, müssen rund um die Uhr überwacht und betreut werden: Ein Knochenjob ohne Zeit zum Atemholen, erst recht, wenn auch noch akute Notfälle hereinkommen. Doch gerade nachts ist in vielen Krankenhäusern die ohnehin schon schwierige Personalsituation noch angespannter. Vor zwei Jahren prangerte die Gewerkschaft Verdi mit einem von ihr durchgeführten „Nachtschicht-Check“ die Verhältnisse an und rüttelte die Politik wach: In der Nachtschicht seien viele Stationen „gefährlich unterbesetzt“, eine Pflegekraft müsse sich um bis zu 34 Patienten kümmern.

CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zieht daraus die Konsequenzen. Am heutigen Mittwoch verabschiedet das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit dem die Personalsituation in den Krankenhäusern verbessert werden soll. So werden die Krankenkassen und die Träger der Krankenhäuser aufgefordert, für spezielle Bereiche wie beispielsweise Intensivstationen oder im Nachtdienst künftig verbindliche Personaluntergrenzen festzulegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Vereinbarung muss bis zum 30. Juni kommenden Jahres stehen und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sollte die Selbstverwaltung sich bis dahin nicht einigen, wird das Gesundheitsministerium von sich aus bis zum 31. Dezember 2018 eine Untergrenze festlegen. Zudem sollen die Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und müssen mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen.

Im Gegenzug stellt die Politik mehr Geld zur Verfügung. Um dauerhaft die Engpässe beim Pflegepersonal zu beheben, erhalten die Kliniken seit diesem Jahr einen Pflegezuschlag. Dieser soll ab 2019 um die Mittel eines Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt und von bisher 500 Millionen auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus“, sagt Gröhe. Nun liege es an den Krankenkassen und den Krankenhäusern, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen und die Vorgabe fristgerecht mit Leben zu füllen. Und auch der Gesundheitsexperte und Fraktionsvize der Union, Georg Nüßlein, appelliert an die Partner der Selbstverwaltung, „in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren“. Er setze darauf, „dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht“, sagt der CSU-Politiker.

Ob dieser Appell allerdings die Beteiligten erreicht und umgesetzt wird, ist fraglich. Während die Gewerkschaft Verdi, nach deren Berechnungen rund 70000 Stellen in der Pflege in den deutschen Krankenhäusern fehlen, schon seit Jahren für eine gesetzliche Personalbemessung eintritt und an der Berliner Charité bei den jüngsten Tarifverhandlungen mehr Personal durchsetzte, hält die Deutsche Krankenhausgesellschaft wenig von der verbindlichen Personaluntergrenze. Man werde sich der Diskussion „nicht verweigern“ und sich „konstruktiv in den Prozess einbringen“, sagt Joachim Odenbach von der Krankenhausgesellschaft unserer Zeitung. „Dennoch ist festzustellen, dass allgemeine Personaluntergrenzen in der Pflege der falsche Weg sind.“

Der tatsächliche Personalbedarf hänge vielmehr von anderen Faktoren wie den Erkrankungen der Patienten, dem Personalmix der Klinik und den baulichen Bedingungen in den Häusern ab. Starre Vorgaben stünden einem „flexiblen Personaleinsatz entgegen und erschweren ein effizientes Personalmanagement der Kliniken“. Zudem verweist der Interessenverband der Krankenhäuser darauf, dass im Bereich der Pflege schon jetzt Fachkräftemangel herrsche, da der Markt leer gefegt sei. So könnten rund 10000 freie Stellen nicht besetzt werden.

Für die Gewerkschaft Verdi dagegen geht der Gesetzentwurf Gröhes nicht weit genug, da er nicht klar definiere, in welchen Klinikbereichen Untergrenzen festgelegt und wie die neuen Stellen finanziert werden, sagt das Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Politik stehe in der Pflicht, „weil Markt und Wettbewerb alleine es nicht richten können“.

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