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Hintergrund
18.08.2017

Meineid-Vorwurf gegen Petry

Verliert sie ihrer Immunität? Afd-Chefin Frauke Petry.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Warum der AfD-Chefin die Aufhebung der Immunität droht

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl steht AfD-Chefin Frauke Petry wohl bald ohne parlamentarische Immunität da. Der zuständige Ausschuss des sächsischen Landtags stimmte am Donnerstag einem Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft zu, der Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Da der Beschluss einstimmig fiel, tritt er ohne weitere Befassung des Landtags in Kraft, so es binnen einer Woche nach der schriftlichen Information der Abgeordneten keinen Widerspruch gibt. Und damit rechnet niemand. Dann wäre der Weg frei für die Staatsanwaltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben.

Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Strafverfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.

Sachsens AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss des Landtags angehört, begrüßte die Entscheidung. „Damit ist das Ganze hoffentlich in naher Zukunft abgeschlossen.“ Am Ende des Verfahrens könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.“ In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht Wurlitzer ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. „Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.“

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte sich im Mai 2016 zunächst gegen die Einleitung des Verfahrens entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Für Petry ist allein schon der Vorwurf des Meineids eine Bürde im Wahlkampf – von einer möglicherweise noch vor der Wahl folgenden Anklage ganz zu schweigen. Ihre innerparteilichen Gegner hatten schon im Juni versucht, ihr deshalb die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen. (dpa)

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