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Musterbrief
10.07.2012

Meldeamt: So widersprechen Sie der Weitergabe Ihrer Daten

Um der Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter zu widersprechen, gibt es ein spezielles Formular. Dieses können Sie hier abrufen (pdf-Format) und müssen es dann an Ihr Meldeamt schicken.
Foto: Jan-Peter Kasper/Archiv dpa

Meldeämter geben unsere persönliche Daten weiter, etwa an Werbefirmen und Parteien. Doch man kann der Weitergabe widersprechen, auch mit einem Musterbrief. So geht es.

Dass die Einwohnermeldeämter persönliche Daten von Bürgern herausgeben, war bisher kaum jemandem bewusst. Doch es ist tatsächlich so. Im bayerischen Meldegesetz ist festgelegt, dass die verschiedensten Einzelpersonen bei den Meldebehörden Daten von Bürgern abrufen können. So kommen zum Beispiel Adressbuchverlage, aber auch Parteien und Werbefirmen an Daten.

Ins Bewusstsein ist diese Praxis erst so richtig mit dem neuen Meldegesetz gerückt. Die Regelung, vor gut zehn Tagen , macht es Bürgern noch schwerer, sich gegen die Herausgabe ihrer Daten zu wehren. Nach massivem Protest sollen die neuen Einschränkungen, die von CSU und FDP gefordert worden waren, nun doch nicht verwirklich werden. Damit wird es für uns Bürger weiterhin möglich sein, die Herausgabe unserer Daten durch die staatlichen Behörden zumindest einzuschränken.

Meldeämter: Diese Daten können Sie sperren lassen

Widersprechen kann man bei den Meldeämtern der Herausgabe von Daten

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen),
  • über Alters- und Ehejubiläen (Auskunft an Presse, Rundfunk, Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese),
  • für die Herausgabe von Einwohnerbüchern Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken,
  • für Zwecke der Direktwerbung,
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung für die Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial zum Wehrdienst

Der Widerspruch ist kostenlos und mündlich oder schriftlich möglich. Gründe muss man für die Einrichtung einer sogenannten Übermittlungssperre nicht nennen.

Widerspruch gegen Internetauskunft möglich

Außerdem hat man das Recht, einer elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen. Auch dafür benötigt man keine Begründung.

Musterbrief und Formular für Widerspruch

Um der Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter zu widersprechen, gibt es ein spezielles Formular. Dieses können Sie hier abrufen (pdf-Format) und müssen es dann an Ihr Meldeamt schicken.

Um bei Firmen gegen die Verwendung von persönlichen Daten zu widersprechen, kann man Musterbriefe der Verbraucherzentralen nutzen. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt einen Musterbrief für Auskunftsersuchen und Widerspruch hier zum Download bereit.

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