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18. Februar 2009 19:35 Uhr

Familie

Mit Steuergeld zum Wunschkind

Kinderlose Ehepaare können sich vielleicht bald auch in Bayern mit Hilfe von Steuergeldern den Traum vom Wunschkind erfüllen: Markus Söder will das "sächsische Modell" prüfen. Von Karin Seibold

Zuschuss für Befruchtung? Einige Länder prüfen
Foto: DPA

Augsburg - Kinderlose Ehepaare können sich vielleicht bald auch in Bayern mit Hilfe von Steuergeldern den Traum vom Wunschkind erfüllen: Nachdem Sachsen als erstes Bundesland jährlich 1,1 Millionen Euro für Zuschüsse zu künstlichen Befruchtungen zur Verfügung stellt, will nun auch der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) dieses "sächsische Modell prüfen", wie er gegenüber unserer Zeitung sagt.

Schon jetzt wird etwa jedes hundertste Neugeborene in Deutschland außerhalb des Körpers im Labor gezeugt. Pro Jahr kommen so bundesweit rund 10 000 Wunschkinder zur Welt. Doch es könnten doppelt so viele sein, meinen Reproduktionsmediziner: Seit das "Gesundheitsmodernisierungsgesetz" 2004 in Kraft trat, ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen um über 50 Prozent zurückgegangen.

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Seither übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solche Eingriffe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und auch dann nur zur Hälfte: Bestenfalls etwa 2000 Euro müssen kinderlose Ehepaare pro Behandlungszyklus selbst zuzahlen. Weil im Schnitt drei solche Zyklen nötig sind, bis ein Baby zur Welt kommt, fallen in der Regel 6000 Euro an.

"Schon die erste Behandlung ist für viele nicht tragbar, geschweige denn drei", sagt Ulrich Hilland, Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren: Nur rund acht Prozent der erwachsenen Deutschen zwischen 25 und 59 Jahren wollen laut einer Allensbach-Umfrage ausdrücklich keine Kinder. Aber 30 Prozent von ihnen haben keinen Nachwuchs.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt sich deshalb nun für finanzielle Hilfe des Staates bei künstlichen Befruchtungen ein. "Die Sehnsucht nach einem eigenen Kind ist viel zu ernst für politisches Zuständigkeitsgerangel", erklärt sie. Doch das Bundesgesundheitsministerium winkt ab: Schließlich, so heißt es dort, handle es sich bei künstlichen Befruchtungen "im Wesentlichen um eine familienpolitische und damit versicherungsfremde Leistung". Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein Kind zur Welt kommt, liegt pro Behandlungszyklus zudem bei 20 Prozent - viele Paare werden trotz mehrerer solcher Zyklen nie zu Eltern.

Dennoch sagt Söder: "Wir plädieren für eine bundeseinheitliche Lösung, die für alle Paare mit Kinderwunsch gleichermaßen gilt." Wie vielen Kollegen in anderen Bundesländern wäre es auch dem bayerischen Gesundheitsminister am liebsten, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für künstliche Befruchtungen wieder komplett übernehmen. Wegen der "hohen familienpolitischen Bedeutung" dieses Themas will nun aber auch Söder nicht mehr ausschließen, dass der Freistaat für einen Teil der Kosten aufkommen könnte.

Bis zu 900 Euro sollen kinderlose Paare in Sachsen ab März für die zweite und dritte Behandlung als staatlichen Zuschuss bekommen, beim vierten Versuch, für den die Krankenkassen überhaupt nichts mehr zuzahlen, gibt es bis zu 1800 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch dort bei den ersten drei Versuchen, den Kinderwunsch von Eltern im Labor zu erfüllen, weiter ihren 50-Prozent-Anteil. Zum Vergleich: Bei ungewollten Schwangerschaften werden die Kosten einer Abtreibung bundesweit zu hundert Prozent übernommen.

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