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Kommentar
09.01.2018

Muss ein Lehrer auch Beamter sein?

In etlichen Bundesländern erhalten junge Lehrer nur noch Angestelltenverträge.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Die Pensionsverpflichtungen für unsere Staatsdiener addieren sich zu irrwitzigen Summen. Das schürt Vorurteile und bringt die Politik in Not.

Spott und Häme sind Beamte gewohnt. Ein immer wieder gerne erzählter Witz über sie ist so kurz wie gehässig: „Treffen sich zwei Beamte auf dem Büroflur. Sagt der eine zum anderen: Na, kannst du auch nicht einschlafen…“

Tatsächlich ist der Alltag für viele der 1,8 Millionen Beamten alles andere als geruhsam. In Gerichten und Baubehörden türmen sich die Akten zu immer höheren Bergen. Deutschlands Polizisten haben im vergangenen Jahr 22 Millionen Überstunden geleistet – und auch in den Schulen oder im Justizvollzugsdienst ist das Personal knapp. Nach Berechnungen des Beamtenbundes fehlen dem Staat im Moment mindestens 185000 Beamte und Angestellte. Gleichzeitig allerdings addieren sich die Pensionsverpflichtungen für die noch aktiven und die schon pensionierten Staatsdiener zu irrwitzigen Summen. Bis zum Jahr 2050 wird der Steuerzahler nach Berechnungen des Ökonomen Bernd Raffelhüschen 1,4 Billionen Euro für die Versorgung der Beamten ausgeben müssen, 870 Milliarden Euro davon alleine für Pensionen. Die zusätzlichen Lehrer, Polizisten oder Richter, die Bund und Länder zu Tausenden einstellen wollen, sind hier noch nicht mitgerechnet.

Eine Zwickmühle für den Staat

Der Staat steckt damit in der Zwickmühle. Auf der einen Seite sind die Unkündbarkeit, die private Krankenversicherung und andere Privilegien des Beamtentums ein gewichtiges Argument im Wettbewerb um gut ausgebildete Kräfte, die in der freien Wirtschaft mehr verdienen und bessere Aufstiegschancen haben – auf der anderen Seite müssen Bund und Länder sich angesichts der finanziellen Folgen immer genauer überlegen, wen sie noch verbeamten und wen nicht.

In etlichen Bundesländern erhalten junge Lehrer deshalb nur noch Angestelltenverträge, aber auch bei den Berufsfeuerwehren oder im Vollzugsdienst muss nicht jeder Beamte, der in den nächsten Jahren ausscheidet, wie selbstverständlich durch einen neuen Beamten ersetzt werden. Wenn neue Lehrer aber nicht mehr verbeamtet werden: warum gilt das dann nicht auch für neue Hochschulprofessoren?

Hier eine halbwegs konsistene Linie zu finden, die dann auch in allen Bundesländern verfolgt wird, ist schwierig – aber nicht unmöglich. Ungleich mehr politischer Mut wäre für eine Reform der Altersversorgung bei den Beamten nötig, die gegenüber Arbeitern und Angestellten ja doppelt im Vorteil sind: Die Höhe ihrer Pensionen hängt, erstens, nur von ihrem letzten Gehalt ab und errechnet sich nicht aus dem Durchschnittsverdienst eines langen Erwerbslebens – außerdem gilt, zweitens, der Nachhaltigkeitsfaktor, der den Anstieg der gesetzlichen Renten drosselt, für Beamte bisher nicht. Auch deshalb klafft die Lücke zwischen den gesetzlichen Renten und den Pensionen immer weiter auseinander.

Unverzichtbare Dienste für das Gemeinwesen

Der Neid, der Spott und die Vorurteile gegenüber Beamten speisen sich nicht zuletzt aus diesem offensichtlichen Missverhältnis. Auch der Kampf um die Bürgerversicherung, den die SPD gerade in den Gesprächen über eine Neuauflage der Großen Koalition führt, ist in erster Linie ein Kampf gegen die Privilegien der Beamten, die privat und in der Regel auch günstiger versichert sind als Arbeiter und Angestellte. Dass die meisten Beamten trotzdem einen für unser Gemeinwesen unverzichtbaren Dienst am Staat leisten, dass sie loyal sind, verlässlich und parteipolitisch unabhängig, wird in solchen Debatten so lange vergessen, solange die Politik die Dinge einfach laufen lässt.

Der Druck nimmt zu

Mit jedem Jahr, das sie verstreichen lässt, wird der Druck, den Apparat gesundzuschrumpfen, größer. Eine stärkere Anpassung der Pensionen an das System der gesetzlichen Rente wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Lesen Sie dazu auch: Lässt der Staat die Beamten im Stich?

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