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München
22.07.2014

NSU-Prozess wird fortgesetzt - Zschäpe muss Anwälte behalten

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe (links), muss weiter mit ihren Pflichtverteidigern - rechts Anja Sturm - arbeiten.
Foto: Archivfoto Peter Kneffel/ dpa

Die Entscheidung von Beate Zschäpe, ihren Verteidigern das Vertrauen zu entziehen, bleibt juristisch ohne Folgen: Der NSU-Prozess geht in gewohnter Besetzung weiter - ohne neue Anwälte.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte gegen ihren Willen behalten. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat den Wunsch der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab. Zschäpes Begründung für ihren spektakulären Schritt war demnach juristisch nicht ausreichend. 

Zschäpe hatte vergangene Woche völlig überraschend erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen.

Götzl sagte als Grund für die Ablehnung von Zschäpes Antrag, dieser habe keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte dafür enthalten, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten so nachhaltig gestört sei, dass eine sachgerechte Ausübung des Mandats für ihn als Vorsitzenden erkennbar unmöglich wäre. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.

Die Atmosphäre zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern wirkte angespannt - schon als die Hauptangeklagte den Gerichtssaal betrat. Anders als sonst unterblieben etwa Plaudereien vor Beginn.

Als Zeugen für den Dienstagnachmittag waren zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen, die das Trio einst zufällig beim Urlaub an der Ostsee getroffen hatten. Um das Feuer, mit dem Zschäpe die letzte Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau zerstört hatte, wird es erst zu einem späteren Termin gehen. Dieses Thema war ursprünglich für den Vormittag geplant gewesen - den Vormittagstermin sagte das Gericht aber ab.

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