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Hamburg
11.07.2017

Nach den G20-Krawallen: Was wird jetzt aus den Tätern?

Marodierende Gruppen wüteten rund um den G20-Gipfel in Hamburg. Was passiert mit den Tätern?
2 Bilder
Marodierende Gruppen wüteten rund um den G20-Gipfel in Hamburg. Was passiert mit den Tätern?
Foto: Christof Stache, afp

Trupps von Gewalttätern zogen rund um den Gipfel durch Hamburg und hinterließen eine Spur der Verwüstung. Die Suche nach den Tätern läuft - und die Strafverfolgung.

Sie warfen Steine, plünderten Geschäfte, zündeten Autos an und zertrümmerten Scheiben: Marodierende Gruppen wüteten rund um den G20-Gipfel in Hamburg. Was passiert mit den Tätern? Die juristische Aufarbeitung der  Krawalle ist schwierig.

Wie viele Menschen wurden bislang festgenommen?

Die Polizei nahm am Rande des Gipfels 186 Menschen fest und 228 in Gewahrsam. Die große Mehrheit ist inzwischen wieder frei. Die Suche nach den Tätern gestaltet sich generell nicht ganz einfach. Die Attacken waren nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden "wohl organisiert" und "orchestriert". Unter anderem wechselten Randalierer laut Polizei häufig die Kleidung. Es gibt etwa Aufnahmen einer Wärmebildkamera aus einem Polizeihubschrauber, die zeigen, wie sich Steinewerfer hastig umzogen.

Wie viele Verdächtige sind in Untersuchungshaft?

Laut Hamburger Staatsanwaltschaft sind es derzeit 51. Die Vorwürfe gegen sie lauten unter anderem: schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Einem 27-jährigen Deutschen wird versuchter Mord vorgeworfen. Er soll mit einem Lasergerät den Piloten eines Polizeihubschraubers gezielt geblendet - und dabei den möglichen Absturz des Helikopters in Kauf genommen haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um junge Männer unter 30 Jahren. Neben zahlreichen Deutschen sind darunter auch Staatsbürger aus Frankreich, Italien, Spanien, Russland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich.

G20-Krawalle: Wie läuft die weitere Suche nach den Tätern?

 Die Polizei wertet derzeit unter anderem große Mengen an Foto- und Videomaterial aus, um Gewalttäter aufzuspüren. Die Polizei hat dazu auch Zeugen, die Straftaten mit dem Handy gefilmt haben, gebeten, ihre Aufnahmen auf einem Hinweisportal der Polizei hochzuladen. Bislang gingen dort laut Hamburger Polizei etwa 5000 Dateien ein.

Welche Strafen drohen den Randalierern?

Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle von Landfriedensbruch zum Beispiel liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das gilt auch für gefährliche Körperverletzung. Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Soweit zumindest die Theorie.

Was passierte in ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit?

Nach den schweren Krawallen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main vor gut zwei Jahren ermittelte die dortige Staatsanwaltschaft in 675 Fällen. Es ging um die gleichen Delikte: Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung). Bis auf einen Fall sind laut Frankfurter Staatsanwaltschaft inzwischen alle Verfahren abgeschlossen. Der allergrößte Teil wurde jedoch eingestellt. Sechs Beschuldigte wurden wegen schweren Landfriedensbruchs zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Dazu kamen 14 Strafbefehle mit Geldstrafen.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte im April zu dieser Bilanz, er hätte sich gewünscht, "dass mehr von diesen Chaoten für ihre Taten überführt werden". Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangt nach den G20-Krawallen nun "harte" Verurteilungen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.07.2017

Frau Jacke, Frau Schaible,

es wäre sehr schön und hilfreich, wenn Sie unter dem Abschnitt "... wie läuft die weitere Suche nach den Tätern?" die tollen Aktivitäten des Revolverblatts mit den 4 Buchstaben erwähnen würden. Diese sogenannten Jounalisten erklären sich zu Anklägern, Richtern und Fahndern in einem. Fahndungsfotos im Stile der "Wanted"-Plakate sind ganz einfach ein heftiger Rechtsbruch. Da wird ein Süppchen gekocht, dass selbst die law-and-order-Politiker in den Schatten stellt.

Auch derartiges Treiben darf ruhig auch in unserer Heimatzeitung Erwähnung finden. Aber, vielleicht war es ja schon irgendwo drin und ich habe es überlesen.