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Mindestlohn
30.06.2015

Nahles lockert Dokumentationspflicht für Mindestlohn

Die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ist vielen Arbeitgebern ein Ärgernis. Jetzt will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regeln zumindest ein wenig lockern.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ist vielen Arbeitgebern ein Ärgernis. Jetzt will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regeln zumindest ein wenig lockern.

Ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns lockert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die umstrittenen Dokumentationspflichten.

Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde. Das kündigte Nahles am Dienstag in Berlin an.

Komplett entfalle die Gehaltsschwelle von 2958 Euro aber nicht, bis zu der in neun Schwarzarbeit-anfälligen Branchen die Arbeitszeit aufzuzeichnen sei. Wichtig sei dies etwa bei Saisonarbeitern mit vielen Überstunden.

Die Unionsfraktion hatte eine Herabsetzung auf 1900 Euro verlangt. Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte substanzielle Verbesserungen bei der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch den Mindestlohn gefordert.  AZ, dpa

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