Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Der US-Präsident un die Frauen: Neuer Bericht über Sex-Affäre macht Trump zu schaffen

Der US-Präsident un die Frauen
17.02.2018

Neuer Bericht über Sex-Affäre macht Trump zu schaffen

Donald Trump soll im Jahr 2006 eine Sex-Affäre mit dem damaligen Reality-TV-Star Karen McDougal gehabt haben.
Foto: Ting Shen, Xinhua (dpa)

Trump und die Frauen: Erneut gibt es Gerüchte über eine Affäre. First Lady Melania entzog sich vorsichtshalber schon mal unangenehmen Reporterfragen.

US-Präsident Donald Trump macht ein neuer Bericht zu schaffen, nach dem Geldzahlungen die Berichterstattung über eine außereheliche Affäre verhindern sollten.

Das frühere Playmate des Jahres 1998, Karen McDougal, schilderte dem Magazin "New Yorker", sie habe im Jahr 2006 eine Sex-Affäre mit dem damaligen Reality-TV-Star gehabt.

Das Skandalblatt "National Enquirer" habe für diese Geschichte 150.000 US-Dollar gezahlt, sie aber dann nie veröffentlicht. McDougal sagte, sie fühle sich ihrer Rechte beraubt und sei unsicher, was sie überhaupt sagen dürfe, ohne in Schwierigkeiten zu geraten.

Trump und McDougal sollen sich 2006 auf dem Anwesen des "Playboy"-Gründers Hugh Hefner in Los Angeles getroffen haben, wo Trump eine Folge seiner TV-Show "The Apprentice" drehte. Donald und Melania Trump hatten ein Jahr zuvor geheiratet.

Melania Trump verzichtete am Freitag auf den sonst üblichen, gemeinsamen Gang mit ihrem Gatten vom Weißen Haus über den Rasen zum Helikopter. Sie zog es vor, mit dem Auto zum Flughafen zu fahren. Ihre Sprecherin gab dafür "Termingründe" an. Mit der Air Force One flog das Paar dann gemeinsam nach Florida, um Hinterbliebene und Überlebende des Schul-Massakers in Parkland zu treffen und das Wochenende auf dem Wintersitz Mar-a-Lago zu verbringen. Beim Aussteigen aus dem Flugzeug war Melania an der Seite ihres Mannes.

Lesen Sie dazu auch

Im November 2016 berichtete das "Wall Street Journal" von der Zahlung der American Media Inc. AMI an McDougal, der AMI gehört der "Enquirer". AMI-Chef David Pecker ist ein guter Bekannter Trumps. Ein Sprecher des Weißen Hauses wies eine Affäre Trumps mit McDougal zurück. Der Bericht sei "Fake News".

Eine zweite Affäre, welche die Pornoschauspielerin Stephanie Clifford mit dem Künstlernamen Stormy Daniels behauptet, könnte für Trump noch juristisch heikel werden. Trumps Anwalt Michael Cohen, der als sein "Problemlöser" beschrieben wird, hatte kürzlich gesagt, er habe 130 000 US-Dollar an Clifford aus eigener Tasche gezahlt, damit diese nicht über die Affäre rede. Die Zahlung trug sich 2016 mitten im Präsidentschaftswahlkampf Trumps zu. Das macht die Affäre politisch.

Clifford fühlt sich nach Aussage ihrer Anwältin nicht mehr zum Schweigen verpflichtet. Die Webseite "The Hill" zitierte Cliffords Anwältin Gina Rodriguez mit den Worten: "Jetzt ist alles raus und Stormy wird ihre Geschichte erzählen."

Der frühere Chefanwalt der staatlichen Wahlkommission FEC, Lawrence Noble, nannte Cohens Handeln einen groben Fehler. Die FEC müsse sich geradezu eingeladen fühlen, nun gegen Trump zu ermitteln. Entsprechende Klagen von Bürgerrechtsgruppen sind anhängig: Im Wahlkampf sei gegen Gesetze verstoßen worden.

Manche Republikaner sind besorgt, dass sich Berichte über ein zügelloses Privatleben Trumps negativ auf die Kongresswahlen im November auswirken werden, wenn Wählerinnen sehr wichtig sein werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.