Dienstag, 21. Mai 2013

16. Februar 2011 12:49 Uhr

Bundesregierung

Neuer Gesetzesentwurf: Mehr Toleranz bei Kinderlärm

Kinderlärm auf Spielplätzen und in Tagesstätten soll künftig kein Grund mehr für Anwohnerklagen sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.

Kinder in der Kita.
Foto: dpa

Kinderlärm auf Spielplätzen und in  Tagesstätten soll künftig kein Grund mehr für Anwohnerklagen sein.  Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf  des Bundesumweltministeriums, nach dem Kinderlärm künftig nicht  mehr wie Lärm von Industrieanlagen als «schädliche  Umwelteinwirkung» behandelt werden darf.

«Mit dem Gesetz zur  Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares  gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft»,  erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Das  Verkehrsministerium will zusätzlich zu den von Röttgen geplanten  Änderungen des Immissionsschutz-Gesetzes die Bauplanungsverordnung  ändern und das Errichten von Kindertagesstätten in Wohngebieten  generell zulassen.

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Das Vorhaben der Bundesregierung war zunächst in Teilen der  Senioren-Union auf Widerstand gestoßen, deren Vorsitzender Otto  Wulff begrüßte aber am Mittwoch den Kabinettsbeschluss als  «zukunftsorientierten Schritt». Er freue sich, dass «nunmehr auch  in Wohngebieten fröhliche Kinderstimmen zum ganz normalen Alltag  gehören» und nicht mehr durch juristische Vorbehalte verhindert  werden könnten. «Wir müssen Kinder als Bereicherung und nicht als  Störfaktor für unser Miteinander begreifen», erklärten auch die  stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach und  die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Marie-Luise Dött  (beide CDU).

Auch der Deutsche Städtetag begrüßte den Entwurf. Dieser trage  auch dazu bei, Hürden bei der Standortsuche für Kindergärten zu  beseitigen, erklärte Städtetags-Präsidentin Petra Roth (CDU).  «Kinderlärm ist prinzipiell etwas anderes als der Lärm von Autos,  Flugzeugen oder Baustellen.»  afp

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