Kinderlärm auf Spielplätzen und in Tagesstätten soll künftig kein Grund mehr für Anwohnerklagen sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.

Kinderlärm auf Spielplätzen und in Tagesstätten soll künftig kein Grund mehr für Anwohnerklagen sein. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, nach dem Kinderlärm künftig nicht mehr wie Lärm von Industrieanlagen als «schädliche Umwelteinwirkung» behandelt werden darf.
«Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft», erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Das Verkehrsministerium will zusätzlich zu den von Röttgen geplanten Änderungen des Immissionsschutz-Gesetzes die Bauplanungsverordnung ändern und das Errichten von Kindertagesstätten in Wohngebieten generell zulassen.
Das Vorhaben der Bundesregierung war zunächst in Teilen der Senioren-Union auf Widerstand gestoßen, deren Vorsitzender Otto Wulff begrüßte aber am Mittwoch den Kabinettsbeschluss als «zukunftsorientierten Schritt». Er freue sich, dass «nunmehr auch in Wohngebieten fröhliche Kinderstimmen zum ganz normalen Alltag gehören» und nicht mehr durch juristische Vorbehalte verhindert werden könnten. «Wir müssen Kinder als Bereicherung und nicht als Störfaktor für unser Miteinander begreifen», erklärten auch die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach und die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Marie-Luise Dött (beide CDU).
Auch der Deutsche Städtetag begrüßte den Entwurf. Dieser trage auch dazu bei, Hürden bei der Standortsuche für Kindergärten zu beseitigen, erklärte Städtetags-Präsidentin Petra Roth (CDU). «Kinderlärm ist prinzipiell etwas anderes als der Lärm von Autos, Flugzeugen oder Baustellen.» afp
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