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Flüchtlinge
07.09.2017

Nur Malta hat die Quote erfüllt

Einige osteuropäische EU-Mitglieder haben sich der Aufnahme von Asylbewerbern verweigert. Doch auch andere Länder sind säumig

Seit zwei Jahren streiten die EU-Regierungen über die Umverteilung zehntausender Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland auf alle Mitgliedstaaten. Vor allem osteuropäische Länder verweigern die Aufnahme von Asylbewerbern. Aber auch viele andere Länder haben ihre Aufnahmequoten noch längst nicht erfüllt. Am Mittwoch wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen den EU-Beschluss zur Flüchtlingsumverteilung ab.

Aus dem Umverteilungsprogramm sind nach Angaben der EU-Kommission kurz vor Ende erst rund 27600 Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten umverteilt worden. 8402 kamen dabei aus Italien und 19243 aus Griechenland.

Bis heute haben weder Ungarn noch Polen einen einzigen Flüchtling aus dem Programm aufgenommen. Sie müssten nach den Quoten Italien und Griechenland 1294 beziehungsweise 6182 Asylbewerber abnehmen. Die Slowakei, deren Quote bei 902 Flüchtlingen liegt, hat bisher 16 Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen.

Auch eine Reihe anderer EU-Staaten liegt noch weit hinter den festgelegten Aufnahmezielen zurück. Dazu gehören Österreich (15 bei einer Gesamtquote von 1953 Asylbewerbern), Bulgarien (50 von 1302), Kroatien (78 von 968) und Tschechien (zwölf von 2691). Unter den großen EU-Ländern hinkt Frankreich noch weit hinterher. Es hat bisher 4278 Flüchtlinge aus seiner Quote von 19714 aufgenommen. Auch Deutschland fehlen noch 19684 Flüchtlinge, um das Kontingent von 27536 Asylbewerbern zu erreichen.

Als einziges EU-Land hat bisher der Kleinstaat Malta seine Quote von 131 Flüchtlingen bereits erfüllt. Fast geschafft hat das auch Finnland mit 1951 von 2078 Flüchtlingen.

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Im Juni hat die EU-Kommission wegen der verweigerten Aufnahme Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen eröffnet. Auch gegen Tschechien ging Brüssel damals vor, weil das Land seit einem Jahr keine neuen Flüchtlinge mehr aufgenommen hatte. Die Verfahren können zu einer Klage der Kommission vor dem EuGH und zu hohen Geldbußen für die betroffenen Staaten führen.

Ein Ende des Streits ist trotz des offiziellen Auslaufens des Umverteilungsprogramms in diesem Monat nicht in Sicht. Bis zum Erreichen ihrer Quoten sind die Mitgliedstaaten auch nach September 2017 verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen, die davor in Europa angekommen sind. Brüssel dringt zudem auf einen dauerhaften Umverteilungsmechanismus für Krisensituationen. (afp)

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