Oberstes Verwaltungsgericht kippt Burkini-Verbot
Das Burkini-Verbot an Stränden in Frankreich ist nicht rechtmäßig. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht entschieden.
Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig erklärt. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus. Die Freiheitsrechte könnten nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter.
Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden Burkini-Verbote an ihren Stränden verhängt.
Die Bürgermeister begründen dies mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der von Menschenrechtsgruppen angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend. afp
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