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Gesundheit
12.04.2012

Ökonomen fordern Praxisgebühr pro Arztbesuch

Die umstrittene Praxisgebühr sollte aus Sicht von Gesundheitsökonomen auf alle Arztbesuche ausgeweitet werden. Dafür würden statt zehn jedes Mal fünf Euro fällig.
Foto: Patrick Pleul dpa

Die umstrittene Praxisgebühr sollte aus Sicht von Gesundheitsökonomen auf alle Arztbesuche ausgeweitet werden. Dafür würden dann jedes Mal fünf Euro fällig.

Damit könnten die im internationalen Vergleich extrem häufigen Arztbesuche in Deutschland zurückgehen und Kosten gesenkt werden, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie am Mittwoch in Berlin. Entfallen könnten dagegen Zuzahlungen im Krankenhaus, von denen keinerlei Steuerungswirkung ausgingen.

Milliardenüberschüsse bei Krankenkassen: Debatte über Praxisgebühr

Derzeit müssen gesetzlich Versicherte beim ersten Arztbesuch im Quartal zehn Euro bezahlen. Die Milliarden-Überschüsse bei vielen Krankenkassen haben eine Debatte über die Praxisgebühr ausgelöst, Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) forderte ihre Abschaffung. Zudem fallen je zehn Euro für die ersten 28 Krankenhaustage an.

Eine auf fünf Euro gesenkte und alle Arztbesuche ausgeweitete Praxisgebühr würde - bei gleichzeitiger Streichung der Zuzahlung im Krankenhaus - die Versicherten nur wenig mehr belasten, argumentieren die Gesundheitsökonomen. Sie schätzen den Betrag auf 2,4 Milliarden statt 2,2 Milliarden Euro im Jahr. Der Steuerungseffekt aber wäre weit größer und könnte den Beitragssatzanstieg dämpfen.

Gesundheitsökonomen: Praxisgebühr misslungen

In ihrer derzeitigen Ausgestaltung müsse die Praxisgebühr als misslungen bezeichnet werden, heißt es weiter. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Aufkommen von reichlich 1,5 Milliarden Euro bei Ärzten und 400 Millionen Euro bei Zahnärzten (2010). Die Praxisgebühr sei zudem nicht verhaltenssteuernd.

Da jedoch die Deutschen mit durchschnittlich 17 Arztbesuchen im Jahr weltweit eine Spitzenposition einnehmen, scheint es aus Sicht der Gesundheitsökonomen angebracht, die Patienten durch eine Zuzahlung an den dabei entstehenden Kosten zu beteiligen. dpa

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