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  3. Gesundheit: Patienten sollen besser entschädigt werden

Gesundheit
08.11.2016

Patienten sollen besser entschädigt werden

Bei Behandlungsfehlern von Ärzten bekommen die Geschädigten oftmals keine finanzielle Entschädigung. Woran es liegt, dass die Haftpflichtversicherung oft nicht zahlt.
Foto: Arne Dedert, dpa

Rund 50.000 ärztliche Kunstfehler passieren jährlich in Deutschland. Nur selten bekommen Patienten einen finanziellen Ausgleich. Warum die Haftpflichtversicherung oft nicht zahlt.

Hochrechnungen gehen von jährlich rund 50.000 Fällen aus, in denen Ärzte einen Behandlungsfehler gemacht haben und deshalb theoretisch in Haftung genommen werden können. Aber nur in den wenigsten Fällen bekommen die geschädigten Patienten einen finanziellen Ausgleich.

Entschädigungs- und Härtefallfonds sollen eingerichtet werden

Oftmals scheitert es nur daran, dass es den Betroffenen nicht gelingt, dies umfassend genug nachzuweisen. Solchen Patienten könnte vielleicht in Zukunft mit Geld aus einem Entschädigungs- und Härtefallfonds geholfen werden, für dessen Einrichtung Bayern und Hamburg eine Bundesratsinitiative gestartet haben.

„Damit wollen wir Menschen helfen, die bei Behandlungsfehlern insbesondere infolge von Beweislastproblemen Schadenersatzansprüche nicht durchsetzen konnten“, erklärte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nach der Kabinettssitzung. Der Fonds solle konkret greifen, wenn eine fehlerhafte medizinische Behandlung im Krankenhaus zwar wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar ist. Er wäre eine Ergänzung zum bestehenden System der Entschädigung über die ärztliche Haftpflichtversicherung.

Bei groben Behandlungsfehlern liegt die Beweislast bei den Ärzten

Zwar wurde 2013 mit dem „Patientenrechtegesetz“ die Beweislast zumindest bei groben Behandlungsfehlern auf den behandelnden Arzt übertragen. „Diese Regelung hat in der Praxis aber nicht wirklich gegriffen“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).

Patientenvertreter fordern schon seit mehr als 20 Jahren einen Härtefallfonds. Peter Friemelt, Geschäftsführer des Gesundheitsladens München und einer der Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, berichtet beispielhaft von einem Patienten, der vergeblich geklagt und dabei sein ganzes Geld verloren hat. In Österreich, das solch einen Fonds bereits hat, hätte er mit Unterstützung rechnen können, um das juristische Verfahren finanziell zu überstehen. Solchen Menschen, so Friemelt, könne mit einem Fonds geholfen werden. Er rechnet mit rund 5000 möglichen Fällen pro Jahr.

Als Entschädigung wären nach dem bayerisch-hamburgischen Modell Einmalzahlungen bis zu 100.000 Euro denkbar. Nur in besonders schweren Fällen könne auch das Doppelte ausbezahlt werden, sagte Huber. Der Fonds solle als Stiftung des öffentlichen Rechts vom Bund eingerichtet und „komplett aus Bundesmitteln“ finanziert werden. Huber rechnet mit jährlichen Aufwendungen von rund 500 Millionen Euro. Ob er dafür die nötige Unterstützung von Bundestag und Bundesregierung bekommt, ist offen.

Schlichter ist oft ein Gutachter

Geht es um Fragen der ärztlichen Haftpflicht, werden in der Regel Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet. Wie schwierig es ist, als Patient Recht zu bekommen, zeigen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. Rund 12 000 Fälle wurden dort gemeldet. In 7200 Fällen wurden Entscheidungen getroffen, nur gut 2000-mal wurde ein Kunstfehler wirklich bejaht. Ähnliche Zahlen gibt es auch vom MDK.

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Max Kaplan (Pfaffenhausen, Unterallgäu), begrüßte den bayerischen Vorstoß. Er sagte aber gegenüber unserer Zeitung, der Fonds sollte auf Ausnahmefälle beschränkt sein. Nämlich dann, wenn dem Patient ein Schaden entstanden ist, aber der Verursacher oder das Verschulden nicht nachweisbar sind, und wenn nicht die Krankenkasse die Behandlung des Schadens übernimmt. Die von Patientenvertretern geschätzte Zahl von jährlich rund 5000 Härtefällen hält der Mediziner für deutlich zu hoch gegriffen.

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