Prostituiertenschutzgesetz: Kondompflicht für Freier
Mit einem Gesetz wollen Union und SPD Prostituierte besser schützen und den Bordellbetreibern genauer auf die Finger sehen. Unter anderem soll es eine Kondompflicht geben.
„Jede Pommes-Bude wird heute schärfer kontrolliert als ein Bordell.“ Unter den Abgeordneten, die sich im Bundestag mit der Reform des Prostitutionsgesetzes beschäftigen, ist Paul Lehrieder der, der die Dinge am präzisesten auf den Punkt bringt. Der liberale Ansatz der damaligen rot-grünen Regierung, hat der CSU-Mann aus Würzburg schon vor einem Jahr gesagt, habe Deutschland „zum Puff Europas“ gemacht. Nun, da die Große Koalition mit ihrem neuen Gesetz auf die politische Zielgerade einbiegt, verspricht der 55-Jährige nicht weniger als einen „Aufschrei“, der demnächst durch das Rotlichtmilieu schallen werde. Amtsbekannte Drogenhändler, Waffennarren oder Körperverletzer werden danach bald kein Geld mehr mit Bordellen verdienen können.
Andere Länder haben strengere Gesetze zur Prostitution
Anders als Länder wie Schweden, Irland oder Norwegen, in denen sich Freier strafbar machen, wollen Union und SPD die Prostitution zwar nicht generell verbieten. Mit strengeren Auflagen für den Bau und den Betrieb von Freudenhäusern und einer Meldepflicht für Huren werden die Behörden der Branche künftig aber genauer auf die Finger sehen.
Offizielle Erlaubnis für Bordelle
So brauchen die Besitzer von Bordellen und Klubs vom nächsten Jahr an eine Erlaubnis, um ihre Etablissements eröffnen und betreiben zu können. Reichte es bisher aus, ein solches Gewerbe einfach nur anzumelden, können die Ordnungs- oder Gewerbeämter einschlägig Vorbestraften nun die Genehmigung nach einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung verwehren – oder sie, wie die Augsburger SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr betont, bestehenden Bordellen auch wieder entziehen. Gegen die deutlich radikalere schwedische Variante spricht nach ihren Worten vor allem ein Argument: „Auch wenn Sie sie komplett verbieten, verschwindet die Prostitution ja nicht.“
Nicht durchsetzen konnte sich die Union in den Verhandlungen mit ihrer Forderung, für Huren ein Mindestalter von 21 Jahren per Gesetz vorzuschreiben. Im Gegensatz zu ihren älteren Kolleginnen müssen Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren aber nicht nur einmal im Jahr zu einer Beratung beim Gesundheitsamt oder einem Arzt ihres Vertrauens, sondern alle sechs Monate. Den Nachweis eines solchen Gesprächs benötigen Sexarbeiterinnen in Zukunft, um sich bei den örtlichen Behörden als solche anmelden zu können. Alles in allem, sagt CSU-Mann Lehrieder, „schützen wir die Betroffenen damit besser vor Ausbeutung, Gewalt und Krankheiten“.
Kondompflicht für Freier
Dazu will die Koalition auch eine bundesweite Kondompflicht einführen. Während die SPD-Frau Bahr dies vor allem als symbolisches Zeichen wertet, sieht ihr CSU-Kollege Lehrieder, ein gelernter Jurist, darin sehr wohl einen praktischen Nutzen. Natürlich könne ein Ordnungsamt nicht neben jedes Bett einen Beamten stellen, schmunzelt der Vorsitzende des zuständigen Bundestagsausschusses. Eine Prostituierte könne sich gegenüber einem uneinsichtigen Freier künftig aber auf eben jene Kondompflicht berufen und zur Not ihren Dienst auch verweigern. „Bisher muss sie machen, was ihr Chef ihr sagt.“ Bei einem Verstoß gegen die Kondompflicht begeht dann nicht die Prostituierte eine Ordnungswidrigkeit, sondern allein ihr Freier. Die Bordelle werden deshalb verpflichtet, Kondome „vorzuhalten“, wie es im Amtsdeutsch der Juristen heißt.
Prostituiertenschutzgesetz soll im Anfang nächsten Jahres gelten
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD das neue Prostituiertenschutzgesetz verabschieden, in Kraft treten soll es Anfang kommenden Jahres. Verboten sind dann auch besonders entwürdigende Geschäftsmodelle wie die sogenannten Flatrate-Partys, bei denen Kunden eine Art Pauschale für die Dienste von Prostituierten bezahlen.
Um skrupellosen Menschenhändlern ihr Geschäft zu erschweren und die Zwangsprostitution zu bremsen, sollen Frauen, die verschleppt wurden und später gegen ihre Peiniger aussagen, bald eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Bisher hätten sie allen Grund, eine solche Aussage zu scheuen, sagt Lehrieder. „Anschließend werden sie in der Regel ausgewiesen.“
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