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21. Februar 2012 13:51 Uhr

Urteil

Rauchzeichen aus Karlsruhe

Hamburger Qualmverbot in Speisegaststätten ist verfassungswidrig

Karlsruhe Regelungen zum Nichtraucherschutz dürfen keinen Unterschied zwischen Restaurants und Bierkneipen machen. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied, müssen auch Restaurantbetreiber die Möglichkeit zum Einrichten von Raucherräumen haben. Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig.

Nach der bundesweit einmaligen Regelung durften reine Schankwirtschaften getrennte Raucherräume einrichten, Speisegaststätten hingegen nicht. Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Bis zu einer Neuregelung dürfen nun auch Speisegaststätten in Hamburg getrennte Raucherräume einrichten.

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Geklagt hatte die Betreiberin der Gaststätte in einem Autohof an der Autobahn A 7. Sie wollte den neben der Gaststube gelegenen „Clubraum“ zum Raucherraum erklären. 80 Prozent ihrer Gäste seien Lkw-Fahrer; fast alle seien Raucher. Diese drohte sie zu verlieren, weil sie problemlos auf raucherfreundlichere Lokale in den umliegenden Bundesländern ausweichen können.

Die Gesundheitsbehörde strebt nun eine Regelung an, die „die begründeten Interessen der Nichtraucher ernst nimmt und gleichzeitig die Entscheidung des BVG berücksichtigt“, sagte Senatssprecher Christoph Holstein. Der Hotel- und Gaststättenverband Hamburg prüft Schadenersatzansprüche gegen die Stadt. Viele Betriebe hätten schließlich schon vor Inkrafttreten der beanstandeten Regelung in Räume für Raucher investiert.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sieht den Gerichtsbeschluss als „schallende Ohrfeige“ für die frühere schwarz-grüne Landesregierung. „Wir haben bereits damals auf die rechtlichen Risiken des faulen politischen Kompromisses hingewiesen“, sagte Fraktionsvize Martin Schäfer. Die GAL-Fraktion forderte umgehend ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Dieses sei in der Koalition mit der CDU nicht durchsetzbar gewesen. (dpa)

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