Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Prostitution: Regierung beschließt strengere Regeln für Prostituierte und Bordelle

Prostitution
23.03.2016

Regierung beschließt strengere Regeln für Prostituierte und Bordelle

Prostituierte, Bordellbesitzer und Freier in Deutschland müssen sich auf strengere Regeln einstellen.
Foto: Boris Roessler/Illustration

Prostituierte, Bordellbesitzer und Freier in Deutschland müssen sich auf strengere Regeln einstellen. Die Bundesregierung bringt ein neues Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg.

Das Sex-Gewerbe in Deutschland muss sich auf strengere Vorgaben einstellen. Die Bundesregierung verschärft die gesetzlichen Regelungen für Bordelle, Zuhälter, Freier und Prostituierte.

Das Kabinett billigte am Mittwochvormittag den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). An diesem Gesetzentwurf "zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" hatte es bis zuletzt Kritik gegeben, vor allem aus der Sex-Branche selbst.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Flatrate-Sex und sogenannte Gangbang-Partys in Bordellen verboten werden. Dabei handle es sich um "menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte", wie Familien-Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) im Vorfeld erklärte.

Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen dem Gesetzentwurf künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt.

Verstöße gegen die Kondompflicht sollen geahndet werden

Die Prostituierten sollen sich zudem künftig beraten lassen und einmal im Jahr zum Gesundheitsamt. Zudem müssen sie sich im Zwei-Jahres-Rhythmus bei einer Behörde anmelden, die in der Lage sein soll, mit Inaugenscheinnahme und Gesprächen zu erkennen, ob Hinweise auf Fremdbestimmung vorliegen. Für 18- bis 21-Jährige gelten kürzere Intervalle.

Lesen Sie dazu auch

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht Prostituierten ein Bußgeld von maximal 1000 Euro. Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld müssen Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen und auch Freier, die sich nicht an die Kondompflicht halten. Eine Kondompflicht gibt es bereits in Bayern, im Saarland ist sie zumindest schon Vorschrift.

Die Hilfsorganisation Solwodi für Opfer von Zwangsprostitution hatte die Gesetzentwürfe wiederholt kritisiert. "Das Gesetz ist absoluter Blödsinn und Augenwischerei", sagte Solwodi-Gründerin Lea Ackermann. So sei die Pflicht zur Anwendung von Kondomen in der Praxis überhaupt nicht zu kontrollieren: "Wollen Sie etwa einen Polizisten in das Zimmer des Bordells stellen? Wenn der Freier dem Zuhälter 10 Euro zahlt, geht es auch ohne Kondom." Auch die Meldepflicht für Prostituierte helfe nicht weiter, weil die Frauen oft von ihren Zuhältern in andere Städte zum Anschaffen geschickt würden. (AZ, KNA, dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.