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  3. E-Zigaretten: Regierung will Jugendliche vor E-Shishas schützen

E-Zigaretten
24.04.2015

Regierung will Jugendliche vor E-Shishas schützen

Die E-Zigarette verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Flüssigkeit, die auch Nikotin enthalten kann.
Foto: Friso Gentsch (dpa)

Jeder Vierte zwischen 16 und 19 hat schon mal zur E-Zigarette gegriffen. Die Bundesregierung will jetzt den Verkauf an Jugendliche verbieten. Experten geht das nicht weit genug.

Die Zigarette von heute ist bunt und schmeckt nach Obst oder Schokolade: Experten sehen mit Sorge, dass immer mehr Jugendliche bedenkenlos zur E-Shisha greifen. Nun wird die Bundesregierung aktiv. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

E-Zigaretten und E-Shishas - was ist das überhaupt?

Elektrische Zigaretten enthalten keinen Tabak, meistens aber Nikotin. Sie bestehen aus Mundstück, Akku, einem elektrischen Vernebler und einer Wechsel-Kartusche mit einer Flüssigkeit ("Liquid"). Beim Ziehen am Mundstück wird das Liquid vernebelt und inhaliert - deshalb spricht man auch nicht von rauchen, sondern von "dampfen". E-Shishas sind erst seit etwa eineinhalb Jahren auf dem deutschen Markt und eine Variante der E-Zigarette. Sie heißen so, weil das Mundstück dem einer Wasserpfeife ähnelt. Oft sehen E-Shishas aus wie bunte Stifte, und die Liquids schmecken nach Mango, Apfel oder Zuckerwatte, deswegen sprechen sie vor allem Kinder und Jugendliche an.

Warum sehen Experten das mit Sorge?

Auch wenn die Liquids kein Nikotin enthalten, sind die Inhaltsstoffe nicht ohne. In den meisten von ihnen steckt Propylenglykol - ein Erdölprodukt, das unter anderem als Frostschutzmittel für Autos eingesetzt wird und das die Atemwege reizt. Außerdem haben erste Studien im Dampf der meisten Produkte krebserzeugende Stoffe nachgewiesen, sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Ihr Fazit: "Es besteht eine klare Gesundheitsgefährdung." Außerdem sieht sie die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche schon früh ans Rauchen gewöhnt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) kommen zu ähnlichen Einschätzungen.

Wieso müssen Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, sieht in den E-Shishas "ein geschicktes Marketing-Produkt der Tabakindustrie", die Minderjährige "an das Rauchen heranführen will". Auch für Pötschke-Langer ist offensichtlich, dass die E-Shishas "ganz klar ins Herz von Kindern und Jugendlichen zielen". Und das offensichtlich mit Erfolg: Unter den 16- bis 19-Jährigen hatte 2014 laut Mortler gut jeder Vierte (27 Prozent) schon einmal eine E-Zigarette probiert - nach 8 Prozent 2013. Eine neue Studie der BzgA zeigt Jugendministerin Manuela Schwesig (SPD) zufolge, dass bundesweit etwa 534 000 Jugendliche zwischen 12 und 17 noch nie eine "normale", dafür aber schon einmal eine E-Zigarette geraucht haben.

Was plant die Bundesregierung?

Weil E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten, fallen sie bisher nicht unter das Jugendschutzgesetz. Diese Lücke will Schwesig noch in diesem Jahr schließen und mit einer Änderung von Paragraf 10 den Verkauf an Kinder und Jugendliche verbieten - unabhängig davon, ob die Produkte nikotinfrei sind oder nicht. Das Verbot soll auch für den Versand- und Internethandel gelten. Darüber hinaus will Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) bei der Umsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie in Deutschland nikotinfreie E-Zigaretten den nikotinhaltigen gleichstellen. Das würde etwa Hinweispflichten auf der Verpackung oder Werbebeschränkungen bedeuten.

Sind die Probleme damit gelöst?

Für Pötschke-Langer vom Krebsforschungszentrum sind die Vorhaben nur ein "erster Schritt in die richtige Richtung". Sie fordert etwa, die süßen Aromen in den Liquids zu verbieten. Außerdem müssten die Produkte dringend kindersicher gemacht werden - zum Beispiel durch Verschlussmechanismen, die Kinder nicht ohne weiteres öffnen können. AZ/goro

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