Richter kippen Deutschtest für türkische Ehepartner
Der EuGH hat entschieden: Türkische Staatsangehörige, die zum Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen dafür keine Deutschprüfung mehr ablegen.
2007 war der Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs in Deutschland eingeführt worden. Dies aber sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.
Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten
Zur Begründung verwies das Gericht auf das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1970. Demnach ist die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten. Zudem sei die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und fördere deren Integration in die jeweiligen Staaten.
Deutschtest für türkische Ehepartner sollte Integration fördern
Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die Umstände im Einzelfall zu würdigen.
Ein türkischer Unternehmer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH hatte geklagt, der seit 1988 in Deutschland lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach verweigert worden, weil sie Deutschtests nicht bestand. afp
Die Diskussion ist geschlossen.