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  3. Europäischer Gerichtshof: Richter kippen Deutschtest für türkische Ehepartner

Europäischer Gerichtshof
10.07.2014

Richter kippen Deutschtest für türkische Ehepartner

Bestanden: Yussra El Ahmad aus dem Libanon (M.), Fathima Bushra Nhras aus Sri Lanka und Halmija Ahmed aus Bulgarien (r.) mit ihren Zertifikaten "Deutschtest für Zuwanderer".
Foto: dpa

Der EuGH hat entschieden: Türkische Staatsangehörige, die zum Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen dafür keine Deutschprüfung mehr ablegen.

2007 war der Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs in Deutschland eingeführt worden. Dies aber sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.

Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten

Zur Begründung verwies das Gericht auf das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1970. Demnach ist die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten. Zudem sei die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und fördere deren Integration in die jeweiligen Staaten.

Deutschtest für türkische Ehepartner sollte Integration fördern

Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die Umstände im Einzelfall zu würdigen.

Ein türkischer Unternehmer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH hatte geklagt, der seit 1988 in Deutschland lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach verweigert worden, weil sie Deutschtests nicht bestand. afp

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