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Strafrecht
21.08.2013

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Regierung will Stalking-Gesetz überprüfen

Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Stalking-Paragrafen überprüfen lassen.
Foto: Bild: Ulrich Wagner

Die Ingolstädter Geiselnahme hat eine Debatte um die Verschärfung des Stalking-Paragrafen ausgelöst. Die Bundesjustizministerin kündigt eine Auswertung der Rechtsprechung an.

Nach der dramatischen Geiselnahme durch einen Stalker in Ingolstadt hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Untersuchung des Stalking-Paragrafen angekündigt. Auf diese Weise soll die Rechtsprechung seit Einführung des Stalking-Gesetzes im Jahr 2007 analysiert werden, sagte die FDP-Politikerin beim Besuch unserer Zeitung: „Wir werden die Urteile zum Thema Stalking seit 2007 auswerten.“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Andere Landesjustizminister lehnen Beate Merks Vorstoß

Auf dieser Grundlage könne dann eine fundierte Diskussion darüber geführt werden, ob es Lücken im Gesetz gibt oder ob der Strafrahmen von bis zu drei Jahren für „einfache“ Stalking-Fälle ausreicht, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch darauf, dass die Verschärfung des Stalking-Gesetzes, wie sie die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert, von den anderen Landesjustizministern „aus fachlichen Gründen abgelehnt worden“ sei.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ingolstädter Fall nicht geeignet, um zu belegen, dass der Stalking-Paragraf nicht greift

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass sie nicht „auf den Zug von Frau Merk“ aufspringe. Denn nach ihrer Ansicht eigne sich der Ingolstädter Fall nicht als Beleg, dass der Stalking-Paragraf 238 des Strafgesetzbuches nicht greife. Schließlich sei der Täter vor kurzem wegen Stalkings verurteilt worden. Dass das Landgericht Ingolstadt nur eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hat, wollte Leutheusser-Schnarrenberger nicht kommentieren: „Eine Entscheidung unabhängiger Richter beurteile ich grundsätzlich nicht.“

Der Stalker hatte am Montag im Ingolstädter Rathaus Geiseln genommen. Eine 25-jährige Frau und ein Mann wurden erst nach neunstündigem Nervenkrieg von einem Sondereinsatzkommando befreit. Der Täter hatte der 25-Jährigen zuvor monatelang nachgestellt und deshalb Hausverbot im Rathaus.

Ein bewaffneter Mann nahm im August 2013 im alten Rathaus in Ingolstadt mehrere Menschen als Geiseln. Polizeibeamte stürmten dann das Rathaus  und schossen den Täter nieder.
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Geiselnahme im Rathaus von Ingolstadt
Foto: Marc Müller, Peter Kneffel dpa/ Claudia Stegmann

Geiselnehmer von Ingolstadt ist in Untersuchungshaft

Gestern erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den 24-Jährigen wegen Geiselnahme, wie Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter bestätigte. Der Täter liegt mit Schussverletzungen im Klinikum. Walter sagte, er gehe nicht davon aus, dass der 24-Jährige während seiner Taten unzurechnungsfähig gewesen sei. Ob später Anklage erhoben oder ein Antrag auf Unterbringung in der Psychiatrie gestellt werde, müsse sich noch zeigen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Verschärfung des Stalking-Gesetzes

Bayerns Justizministerin Merk hatte gegenüber unserer Zeitung eine Verschärfung des Stalking-Gesetzes gefordert. Für die Bestrafung eines Stalkers müsse reichen, dass seine Attacken grundsätzlich geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Das aktuelle Gesetz greife erst, wenn massive Folgen für das Opfer bereits eingetreten seien. Auch die Leiterin des Vereins Deutsche Stalking-Opferhilfe in München, Erika Schindecker, fordert ein schärferes Gesetz. „Die Hürden sind zu hoch. Es muss erst etwas richtig Schlimmes passieren, bis ermittelt wird“, sagte sie unserer Zeitung.

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