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Kommentar
13.10.2016

Sächsische Sicherheitsbehörden geben verheerendes Bild ab

Der unter Terrorverdacht festgenommene Dschaber al-Bakr war im Leipziger Gefängnis in seiner Zelle erhängt aufgefunden worden.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Mit seinem Suizid in Leipzig entzieht sich Dschaber al-Bakr der Justiz. Die sächsischen Sicherheitsbehörden geben ein verheerendes Bild ab, meint unser Kommentator Martin Ferber.

An Fragen herrscht kein Mangel. Sehr wohl hingegen an Antworten. Warum war der syrische Terrorverdächtige Dschaber al-Bakr noch in Leipzig in Gewahrsam, obwohl der Generalbundesanwalt in Karlsruhe längst das Verfahren an sich gezogen hatte, ohne dass der Beschuldigte unverzüglich nach Bruchsal oder Stammheim gebracht wurde? Warum war bei seiner Einlieferung in der U-Haft kein Dolmetscher anwesend, obwohl er nur sehr schlecht deutsch sprach? Warum wurde eine akute Suizidgefahr ausgeschlossen, obwohl der Häftling die Aufnahme von Essen und Trinken verweigerte, die Lampe in seiner Zelle zertrümmerte und die Steckdose manipulierte? Und warum wurde trotz dieser Vorkommnisse das Intervall seiner Überwachung von 15 auf 30 Minuten verlängert?

Dschaber al-Bakr: Fragen richten sich an die Justiz

Die Fragen richten sich an die sächsische Justiz mit Justizminister Sebastian Gemkow an der Spitze. Und bislang sind seine Antworten noch reichlich dürftig. In Berlin herrschen Fassungslosigkeit und Entsetzen über die Vorgänge im Freistaat, erfahrene Kriminologen werfen den sächsischen Behörden vor, „blauäugig“ gewesen zu sein. Denn der 22-jährige Syrer war kein harmloser Taschendieb, sondern ein radikalisierter und zu allem entschlossener Islamist und Anhänger der Terrormilizen IS, der nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz kurz davorstand, einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen zu verüben – mit verheerenden Folgen. Dutzende, möglicherweise hunderte unschuldige Menschen wären dabei ums Leben gekommen oder schwer verletzt worden. Alles spricht dafür, dass al-Bakr sich dabei selbst in die Luft sprengen und als Märtyrer sterben wollte. Wer so etwas plant, hat mit seinem Leben längst abgeschlossen.

Innerhalb weniger Tage geben die sächsischen Sicherheitsbehörden im Fall al-Bakr ein verheerendes Bild ab. Erst ging der Polizei in Chemnitz der Terrorverdächtige durch die Lappen, obwohl die Beamten bereits in seiner Wohnung waren. Nun fehlte es auch der Justiz an der nötigen Sensibilität für die extreme Entschlossenheit des Inhaftierten. Eine Komplett-Überwachung fand nicht statt, die Zeit zwischen den Kontrollgängen reichte ihm aus, um seinem Leben ein Ende zu setzen.

Selbstmord des Islamisten: Gegen einen Toten wird nicht weiter ermittelt

Dschaber al-Bakr ist tot. Mit seinem Selbstmord entzieht er sich einer Aufklärung seiner geplanten Tat. Gegen einen Toten wird nicht weiter ermittelt. Dabei gäbe es noch immer reichlich Fragen. Wie und vor allem warum radikalisierte sich der Syrer, der bereits im Februar 2015 nach Deutschland kam, als Flüchtling anerkannt wurde und eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhielt? Wie kam er in Kontakt zu den Kämpfern der Terrormiliz IS? Und wie konnte es geschehen, dass er von Deutschland aus zwei Mal in die Türkei flog und sich auch einige Zeit in der syrischen Stadt Idlib aufhielt, obwohl dafür eigentlich ein Visum nötig wäre? War al-Bakr Teil einer noch aktiven Terrorzelle?

Insofern wäre es sinnvoll, wenn der Generalbundesanwalt bei den laufenden Ermittlungen gegen den ebenfalls festgenommenen Komplizen al-Bakrs, den 33-jährigen Syrer Khalid A., trotz des Suizids al-Bakrs dessen Handy auswertet und auf mögliche Kontaktpersonen und Mitwisser untersucht. Waren möglicherweise gar die als „Helden von Leipzig“ gefeierten syrischen Landsleute al-Bakrs, die ihn überwältigten und mit einem Kabel fesselten, Komplizen?

Dschaber al-Bakr hat sein Wissen mit in den Tod genommen. Doch die Bevölkerung hat ein Recht, Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen zu bekommen.

Die Arbeit der Behörden hat gerade erst begonnen.

Mehr zum Thema:

Festnahme von al-Bakr: Syrer sollten für ihr Handeln belohnt werden 

So tappte der Terror-Verdächtige Dschaber al-Bakr in die Falle 

Im Fadenkreuz des Terrors: Wie sicher ist Deutschland noch? 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.10.2016

Ferbers Komentar ist zutreffend.

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Ja,an Fragen herrscht kein Mangel, aber an Antworten.

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Durch Versagen sächsischer Behörden konnte sich ein potentieller Straftäter dauerhaft entfernen. Mit Folgen:

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Sächsische Politik und Polizei haben eindrucksvoll auf Kosten der bundesdeutschen Sicherheitslage ihre dauernde Unfähigkeit, ja: Nichtwollen, bewiesen.

Nein, schlechter hätte es für Deutschland NICHT laufen können. Dass nunmehr keine Aufklärung der Hintergründe und Beweggründe erfolgen kann, hat direkte Auswirkungen auf die gesamte Sicherheitslage.

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Wer, wie in Sachsen bzw. Leipzig, mittels "Fehleinschätzungen" und "Vermutungen" grundlegend falsche Entscheidungen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland trifft, ist nicht tauglich für das Amt, das ihm übertragen wurde.

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14.10.2016

Hätte man diese kreise von flüchtlinge, mit aktion "offene grenzen" für alle erdbürger, mit der aktion "wir schaffen das " nicht ins land gelassen, müsste sich die exekutive damit nicht beschäftigen.

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Anzahl der Selbstmorde von Gefangenen im Gefängnis in Deutschland von 2000 bis 2004 nach Länge des bereits verbrachten AufenthaltsDiese Statistik zeigt die Anzahl der Selbstmorde von Gefangenen im Gefängnis in den Jahren von 2000 bis 2004. In den Jahren von 2000 bis 2004 haben sich insgesamt 7 Gefangene nach weniger als 24 Stunden in Haft das Leben genommen.

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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70855/umfrage/selbstmord-in-u-haft/

14.10.2016

Da kommen sie wieder daher, die Besserwisser, Terror- und Justizexperten von eigenen Gnaden. Um wieder auf den Behörden eines Bundeslandes herum zu hacken. Die Suicidanten in den Gefängnissen anderer Bundesländer sieht man nicht, das interessiert auch ohnehin wohl niemanden.

Ob der Typ überhaupt was ausgesagt hätte steht eh in den Sternen. Bei ständig präsenter oder gar Videoüberwachung und Wegnahme der Bekleidung hätten die gleichen Grünen und Roten wieder nach den Menschenrechten geschrieen. Haupsache man macht sich wieder einmal wichtig.

Ist doch logisch, dass die Sache untersucht wird. Gleich von "Staatsversagen" zu sprechen ist regelrecht unverschämt. Was ist den letztes Jahr an den Grenzen abgelaufen?

Bringt erst mal die Verwaltungen und andere Baustellen in Berlin auf die Reihe.

Auch die "drei Helden" von Auslieferern hätten m.E.n. überprüft gehört, wenn der schon von Mitwisserschaft redet. Aber da wird schon gleich nach dem Bundesverdienstkreuz geschrien.

Ekelhaft.

13.10.2016

3 Flüchtlinge - 3 feindliche Kämpfer - 3 tote Kämpfer - keine "homegrown" Täter wie in Frankreich.

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Aber immerhin, es hätte schlechter laufen können für Deutschland...

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Die Menschenrechte der Täter stehen im Vordergrund - Warnschüsse schützen das Leben der feindlichen Kämpfer. Jederzeit muss dem feindlichen Kämpfer ein Dolmetscher zur Verfügung stehen, der Psychologe soll sich um den feindlichen Kämpfer auf Kosten des Steuerzahlers intensiv kümmern. Fesseln dürfen wir den feindlichen Kämpfer nicht, der Steuerzahler soll gefälligst für einen extra 7/24 Betreuer sorgen. Der Betreuer darf aber nur gelegentlich schauen, weil sonst die Privatsphäre des feindlichen Kämpfers verletzt wird.

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Unsere Kuschel-Justiz ist diesen Leuten nicht gewachsen; Videoüberwachung des U-Häftlings ist verboten. Sie wissen schon, seine "Bürgerrechte" sind sonst in Gefahr.

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Salah Abdeslam lebt zwar noch, schweigt aber bis heute konsequent. Da ist so ein Toter schon praktischer; lässt sich doch mit ihm allerlei politischer Unfug anstellen. Der eine sieht das Staatsversagen, die andere benutzt es für Rücktrittsforderungen. Die Linken sehen eine Verschwörung der Rechten und die Rechten sehen eine Verschwörung der Linken. Die Spaltung des Landes geht weiter, nur weil man so einen Typen nicht einfach suizid-sicher internieren darf.

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Und natürlich versucht die Merkel-Regierung die Fälle klein zu halten und möglichst lange ohne Bundesanwaltschaft und Sondergefängnisse auszukommen. 2017 sind ja Wahlen - und wir schaffen es ja - oder etwa nicht?

13.10.2016

kostet uns nichts mehr - hat sich selbst entsorgt