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Sozialabgaben
10.03.2012

Scheinselbstständigkeit: Ermittlungen gegen Bundestag

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Deutschen Bundestag wegen Sozialabgaben für Honorarkräfte. Foto: Rainer Jensen / Archiv dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt Medienberichten zufolge gegen den Deutschen Bundestag. Er soll 40 Scheinselbstständige beschäftigt haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gegen den . Ihm wird vorgeworfen, jahrelang sogenannte Scheinselbstständige beschäftigt und diesen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt zu haben. Rund 40 Mitarbeiter sollen davon betroffen sein. Dadurch könnte sich der Bundestag viel Geld gespart haben.

Die Zeitung beruft sich auf ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Laut dem Brief hat diese die untergeordnete Staatsanwaltschaft angewiesen, die zuvor eingestellten Ermittlungen "gegen Verantwortliche des Deutschen Bundestags wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt" wieder aufzunehmen.

40 Scheinselbstständige beschäftigt

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wolle für etwa 40 Honorarkräfte in der mobilen Öffentlichkeitsarbeit für mehrere Jahre nachträglich Sozialabgaben erheben, heißt es in dem Bericht. Die DRV sei überzeugt, dass diese auf dem Papier selbstständigen Mitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit wie abhängig Beschäftigte zu behandeln gewesen wären. Die Bundestagsverwaltung sieht dies nach eigenen Angaben anders. Es sei unzweckmäßig, solche Kräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, "weil die Einsatzorte- und -zeiten stark differieren", zitierte die Zeitung.

Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit schwierig

Scheinselbstständigkeit beschreibt die Arbeit von Personen, die laut Vertrag als Selbstständige behandelt werden, obwohl sie tatsächlich wie ein Arbeitnehmer arbeiten. Durch entsprechende Verträge könnten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber davor drücken, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Genau das will der Gesetzgeber jedoch verhindern, weshalb es verschiedene Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigen und Arbeitnehmern im Angestelltenverhältnis gibt. Die Abgrenzung ist in vielen Einzelfällen jedoch sehr schwierig. dpa, AZ

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