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NPD-Verbot
28.02.2016

Scheitern verboten: Die Fakten zum neuen NPD-Verbotsverfahren

Gang nach Karlsruhe: Ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert.
Foto: Uli Deck (dpa)

Die NPD soll verboten werden - mal wieder. Am 1. März startet die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Was liegt gegen die NPD vor?

Der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) wird eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus vorgeworfen. Damit würde sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Dort heißt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." (Artikel 21 Absatz 2)

Die NPD ist eine rechtsextreme Partei. Im Zuge der Ermittlungen nach der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) gab es Indizien, die zu Mitgliedern der NPD führten. Daraufhin hat der Bundesrat ein erneutes Verbotsverfahren eingeleitet.

Warum scheiterte der erste Verbotsantrag gegen die NPD?

2001 wurde von staatlicher Stelle schon einmal versucht, die NPD zu verbieten. Kurz vor Eröffnung des Verfahrens 2002 wurde zahlreiche hochrangige NPD-Funktionäre wie Wolfgang Frenz als V-Männer enttarnt - insgesamt  bis zu 15 Prozent aller Funktionäre der Partei auf Landes- und Bundesebene. Ein V-Mann ist eine Verbindungsperson, in diesem Fall zum Verfassungsschutz. Das Problem: Das Gericht konnte nicht mehr zwischen Partei und Geheimdienst trennen - das Verfahren scheiterte 2003 wegen "fehlender Staatsferne der Partei". Für die Bundesregierung, die das Verfahren mitinitiiert hatte, war das Scheitern eine riesige Blamage.

Kann eine V-Mann-Panne wieder passieren?

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Der NPD würde das natürlich in die Karten spielen, sollten ihre Kläger diesmal wieder unvorbereitet sein. Vertreter der klagenden Bundesländer haben im Vorfeld betont, ihre Anklage nicht auf Aussagen von V-Männern zu stützen. Es wird eine der spannenden Fragen des Prozesses sein, ob dieser Plan auch gelingt.

Was wären die Konsequenzen eines NPD-Verbots?

Dann könnte die NPD nicht mehr zu Wahlen antreten und ihre Mandate verlieren. Vor allem aber - das ist eines der häufig genannten Argumente für das Verbot - wäre die Partei dadurch von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. 2014 erhielt die Partei auf diese Weise 1,4 Millionen Euro. Das Geld richtet sich nach den erhaltenen Wählerstimmen. Die CDU erhielt im Vergleich knapp 47,9 Millionen Euro, die CSU 12,7 Millionen Euro und die SPD 48,6 Millionen Euro. Bei diesen Beträgen handelt es sich um Steuergelder.

Politisch wären die Konsequenzen eher nachrangig. Die NPD ist nur in einem Bundesland im Landtag (Mecklenburg-Vorpommern). Dazu kommen deutschlandweit zahlreiche Mandate auf kommunaler Ebene. Im Bundestag ist die NPD nicht vertreten.

Was sagen die Deutschen zum NPD-Verbotsverfahren?

Laut einer aktuellen Umfrage von infratest dimap sind 69 Prozent der Deutschen für ein Verbot der NPD. Begeistert davon ist die Mehrheit trotzdem nicht - 65 Prozent sehen auch große Risiken. Denn es ist völlig offen, ob die 5000 Mitglieder der NPD sich dann anderen Parteien anschließen, eine neue Partei gründen oder sogar in den Untergrund verschwinden. (am 29. Februar geändert)

Wurden schon einmal Parteien in der Bundesrepublik verboten?

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Das erste Mal geschah dies 1952 mit der "Sozialistischen Reichspartei" (SRP). Die Partei wurde aufgrund ihrer Nähe zum Nationalsozialismus als verfassungswidrig eingestuft und vom Bundesverfassungsgericht aufgelöst.

Der zweite Fall betraf die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Das Bundesverfassungsgericht entschied 1956, dass die Ziele der Partei nicht mit der im Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen seien und verbot die Partei schießlich. Eine ihrer Nachfolgeparteien ist die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die es noch heute gibt. In der DDR wurde die KPD mit der SPD zur SED fusioniert. Aus der entstand nach der Wende zunächst die PDS, daraus später nach Zusammenschluss mit der WASG "Die Linke".

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