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Homo-Paare
08.08.2012

Schwarz-Gelb weiter uneins - Seehofer warnt

Horst Seehofer hat in der Debatte um die Steuerangleichung von Homo-Paaren davor gewarnt, Familien und Ehe unter besonderen Schutz zu stellen. Foto: Frank Leonhardt dpa
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Horst Seehofer hat in der Debatte um die Steuerangleichung von Homo-Paaren davor gewarnt, Familien und Ehe unter besonderen Schutz zu stellen. Foto: Frank Leonhardt dpa

In der Bundesregierung zeichnet sich noch keine Einigung auf eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ab. Nun hat sich auch Horst Seehofer zu Wort gemeldet.

In der Bundesregierung zeichnet sich noch keine Einigung auf eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ab. Nach den Worten von Vizeregierungssprecher Georg Streiter soll zunächst das angekündigte Urteil des Verfassungsgerichts abgewartet werden, die FDP drängt aber auf eine schnellere Regelung. Das Bundesverfassungsgericht entschied, Homo-Paare müssten bei der Grundwerwerbsteuer Eheleuten gleichgestellt werden.

FDP fordert Angleichung für Homo-Paare

Streiter sagte am Mittwoch in Berlin, es sei nicht sinnvoll, jetzt eine Regelung zu treffen, "die man dann vielleicht später wieder nachbessern müsste". Dies bedeute aber nicht, dass sich die Regierung dem entgegenstelle. Nach Angaben einer Sprecherin von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würde die Ausweitung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Partnerschaften etwa 30 Millionen Euro kosten.

Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) betonte indes, es gebe "sehr eindeutige Indizien" für eine Gleichstellung im Steuerrecht. Aus Sicht des Vizekanzlers sei es daher geboten, "das Thema jetzt aufzugreifen und nicht bis 2013 zu warten". 2013 wird möglicherweise das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Frage des Steuer-Splittings bei homosexuellen Partnerschaften fällen.

Seehofer warnt vor steuerlicher Gleichstellung von Homo-Paaren

CSU-Chef Horst Seehofer hat vor einer steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare mit der Ehe gewarnt. "Wir haben großen Respekt vor gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, in denen die Partner auch füreinander einstehen. Aber Ehe und Familie sollten privilegiert bleiben. Daran sollten wir nicht rütteln", sagte Seehofer der Tageszeitung Die Welt. "Wir sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten und das Ehegattensplitting nicht überstürzt korrigieren", mahnte er.

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Familien sind das verbindende Band in einer Gesellschaft - auch wenn viele Ehen scheitern", erklärte Seehofer. Und selbst wenn Karlsruhe die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklären sollte, wäre Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht die einzig mögliche Antwort, betonte er.

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Nach dem vom Verfassungsgericht veröffentlichten Beschluss müssen homosexuelle Partner beim Verkauf eines Grundstücks untereinander ebenso wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Das Gericht erklärte damit die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren bei der Grunderwerbsteuer für Altfälle rückwirkend vom 13. Dezember 2010 bis zur Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 für verfassungswidrig.

Das derzeit geltende Gesetz zur Grunderwerbsteuer sieht eine Gleichbehandlung erst rückwirkend ab dem 14. Dezember 2010 vor. Zuvor galt die Steuerbefreiung nur, wenn Eheleute ein Grundstück an ihren Gatten verkauften. Diese Befreiung zielte auf Grundstücksübertragungen zur Regelung familienrechtlicher Ansprüche wie etwa einem vorweggenommenen Erbe und galt auch für einen Vermögensausgleich nach einer Scheidung. dpa/AFP/AZ

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