Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Asyldebatte: Seehofer spricht Machtwort: Syrer dürfen bleiben

Asyldebatte
23.11.2018

Seehofer spricht Machtwort: Syrer dürfen bleiben

Innenminister Horst Seehofer stellt klar: Abschiebungen in das Kriegsland wird es nicht geben.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa

Damit hatte in Berlin kaum jemand gerechnet: Bundesinnenminister Horst Seehofer schließt Abschiebungen in das Kriegsland aus.

Es kommt nicht allzu oft vor, dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und die Organisation Pro Asyl einig sind. Für viele überraschend hat der scheidende CSU-Chef kategorisch ausgeschlossen, dass es derzeit Abschiebungen in das Kriegsland Syrien geben kann. Damit dürfte die Diskussion, die ja nicht zuletzt aus der Union in die Öffentlichkeit getragen wurde, vorerst entschieden sein. Seehofer hat die Abschiebung auch von straffälligen Asylbewerbern abgelehnt und auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts (AA) verwiesen. Der Bericht, in dem unmissverständlich vor Abschiebungen nach Syrien gewarnt wird, sei „plausibel“, sagte Seehofer dem Spiegel.

Unter anderem hatte Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich derzeit im Wettstreit mit den Parteikollegen Friedrich Merz und Jens Spahn um den CDU-Vorsitz befindet, die Rückführung – zumindest von straffälligen Asylbewerbern – in das geschundene Land ins Spiel gebracht.

Der Streit um sichere Herkunftsländer geht weiter

Als sicher kann allerdings gelten, dass der Streit um sichere Herkunftsländer weitergehen wird. Derzeit sind folgende Staaten, aus denen eine nennenswerte Anzahl von Menschen in Deutschland Asyl beantragt hat, als sicher eingestuft: alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Senegal und Serbien.

Es existiert eine feste gesetzliche Definition für die Eigenschaften, die ein Herkunftsland erfüllen muss, um als sicher zu gelten. Dabei handelt es sich um Länder, von denen sich „aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nicht staatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nicht staatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden.“ Es gilt dann die sogenannte „Regelvermutung“, dass keine Verfolgungsgefahren vorliegen. Auf dieser Basis arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Sicher oder nicht sicher? Die Endlos-Debatte über die Maghreb-Staaten 

So weit, so klar. Doch die Sache ist komplizierter. Schließlich wird seit Jahren darüber gestritten, ob die nordafrikanischen Maghreb-Staaten diese Definition erfüllen oder eben nicht. Und da wiederum sind Seehofer und Pro Asyl konträrer Auffassung. Während Seehofer und mit ihm fast alle Politiker der Union Marokko oder Algerien für sicher halten, geißelt Pro Asyl die Abschiebung in diese Länder als unverantwortlich.

Nur wenig bekannt ist, dass auch Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern ein Recht darauf haben, von Bamf-Mitarbeitern persönlich angehört zu werden. Und zwar ergebnisoffen. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Bei diesem Termin können die Antragssteller Beweismittel vorlegen, um nachzuweisen, dass ihnen, obgleich sie aus einem als sicher klassifizierten Land stammen, in ihrer Heimat Verfolgung droht. In der Praxis allerdings werden die meisten dieser Anträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Um diese Fälle schneller abzuwickeln, hat der Gesetzgeber die Rechtsbehelfsfristen verkürzt. So sollen die Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten beschleunigt werden.

Die Anzahl der Asylbewerber geht zurück

Die Anzahl der Asylbewerber ist seit einigen Jahren deutlich rückläufig. 2017 haben die Mitarbeiter des Bamf 186.000 Asylanträge bearbeitet – immerhin 39 Prozent weniger als im Jahr zuvor. 68.000 Anträge erledigten sich durch eine freiwillige Heimreise oder das Zurückziehen des offensichtlich chancenlosen Antrags, 65.000 Menschen sind verpflichtet auszureisen. 2400 Asylbewerber seien anerkannt worden, 61.000 Menschen könnten in Deutschland bleiben aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Fokus der Politik stehen die 65.000 Ausreisepflichtigen. Tatsächlich abgeschoben wurden 2017 lediglich 23.966 – teils, weil die Herkunftsländer sich querstellten, teils aber auch, weil den Ländern Polizisten fehlen, die die personalintensiven Abschiebungen begleiten.

Am 31. Dezember 2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister registriert. Ende 2017 lebten in Deutschland 349.000 Menschen, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden war. (mit dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.