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Fragen & Antworten
23.09.2014

Gegen Mietwucher: So funktioniert die Mietpreisbremse

Auf eine Mietpreisbremse hat sich die Regierung geeinigt.
Foto: Arno Burgi dpa

Die Regierung hat sich auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Damit will man gegen Mietwucher vorgehen. Es gibt aber ein Zugeständnis an die Immobilienwirtschaft.

Ggegen Mietwucher geht jetzt die Bundesregierung vor. Die Koalition hat sich auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Damit sollen Mieter vor drastischen Mieterhöhungen geschützt werden. Hier sind Fragen und Antworten:

Was bedeutet die Einigung auf die Mietpreisbremse?

Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete in ausgewählten Gebieten künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Ausgenommen sind Neubauten.

Wann tritt die Mietpreisbremse in Kraft?

Die Regelungen sollen noch in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Den Makler soll in Zukunft nicht mehr automatisch der Mieter, sondern der Auftraggeber zahlen.

Gilt die Mietpreisbremse überall? 

Nein. Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Ausgewählt werden diese Gebiete von den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren. Um die Investitionsbereitschaft in Neubauten zu erhalten, werden diese von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Warum gibt es Ausnahmen?

Die Ausnahmeregelungen sind ein Zugeständnis an die Immobilienwirtschaft, die Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas vorgeworfen hatte, den Wohnungsbau abwürgen zu wollen. "Wenn wir den enormen Anstieg der Mieten langfristig verhindern wollen, brauchen wir natürlich auch Wohnungsneubau", erklärte der Verbraucherminister jetzt. Auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann verteidigte die Ausnahme für die Neubauten. "Der effektivste Mieterschutz ist ein ausreichendes Angebot an Wohnungen", sagte er. CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder sagte, es sei ein Mittelweg zwischen Regulierung und Anreizen für Investoren gefunden worden. Die Mietpreisbremse alleine führe nicht dazu, dass alle Menschen eine Wohnung finden. Deswegen müsse der Wohnungsbau gefördert werden. 

Wer übernimmt künftig die Maklergebühren?

Bei den Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: "Wer bestellt, der bezahlt." Makler werden künftig von demjenigen bezahlt, in dessen Auftrag er arbeitet. Bisher wurden die Gebühren in der Regel dem Mieter in Rechnung gestellt. dpa/AZ

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