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Sterbehilfe
17.10.2014

So wollen Abgeordnete das Recht auf Sterbehilfe stärken

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Passive Sterbehilfe dagegen - zum Beispiel ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - ist bei entsprechendem Patientenwillen erlaubt.
Foto: Symbolbild: Rainer Jensen (dpa)

Dürfen Ärzte unheilbar kranken Menschen beim Sterben helfen? Bundestagsabgeordnete haben nun Voraussetzungen dafür formuliert. Eine Entscheidung soll im kommenden Jahr fallen.

Für Peter Hintze ist die Sache klar und eindeutig. „Zu einem menschenwürdigen Leben gehört ein menschenwürdiges Sterben.“ Darum hält der CDU-Abgeordnete und Vizepräsident des Bundestages auch nichts von einem kategorischen Verbot der Sterbehilfe. Im Gegenteil: Es sei mit der Würde des Menschen unvereinbar, „wenn aus dem Schutz des menschlichen Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden wird“.

Noch deutlichere Worte wählt sein sozialdemokratischer Kollege Burkhard Lischka: „Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum qualvollen Verrecken.“ Und die Nürnberger CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl beruft sich bei ihrem Ja zur Sterbehilfe auf die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen. Daraus ergebe sich, dass jeder das Recht habe, selbstbestimmt zu leben, aber auch selbstbestimmt zu sterben. „Sterben in Würde gehört zu einer humanitären Gesellschaft“, sagt sie. Die drei Politiker gehören zu einer Gruppe von Abgeordneten der Großen Koalition, die ein absolutes Verbot der Sterbehilfe ablehnt, für das beispielsweise CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe eintritt.

Abgeordnete präsentieren Eckpunktepapier zur Sterbehilfe

Am Donnerstag präsentierten sie mit ihren Kollegen Katherina Reiche (CDU) sowie Carola Reimann und Karl Lauterbach von der SPD ein vierseitiges Eckpunktepapier unter dem Titel „Sterben in Würde – Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte“. Darin fordern sie eine zivilrechtliche Regelung zur Suizidbeihilfe im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine weitergehende Regulierung ärztlichen Handelns mit den Mitteln des Strafrechts lehnen sie hingegen kategorisch ab. Es sei paradox, so die Autoren des fraktionsübergreifenden Papiers, dass zwar die Hilfestellung zum Suizid straflos ist, gleichwohl aber etliche Ärztekammern in Deutschland den Ärzten jede Form der Hilfestellung zu einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Leben untersagen – und mit dem Entzug der Approbation drohen. Dies führe zu einer Rechtsunsicherheit bei Patienten wie Ärzten.

Nach den Worten von Peter Hintze sollten sieben Bedingungen erfüllt sein, damit die Ärzte Beihilfe zur Selbsttötung leisten dürfen:

  • Der Patient müsse volljährig und voll einwilligungsfähig sein;
  • Der Patient müsse unumkehrbar an einer unheilbaren organischen Krankheit leiden und überdies einen „extremen Leidensdruck“ verspüren;
  • In jedem Fall müsse ein Beratungsgespräch mit dem Arzt stattfinden, in dem auf bestehende Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen verwiesen wird;
  • Zudem ist nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ ein zweiter Arzt hinzuzuziehen;
  • Sowie: Der Patient müsse den Suizid selbst vornehmen.

Ausdrücklich stellten die Abgeordneten klar, dass diese Regeln nicht für psychisch Kranke gelten dürften, die etwa an Depressionen leiden. Ein Verbot von organisierten Sterbehilfevereinen fordern sie nicht, wie es eine Gruppe anderer Abgeordneter vorschlägt, schließen es aber auch nicht aus. Sie gehen vielmehr davon aus, dass durch ihre Regelung derartigen Organisationen der Boden entzogen wird. „Wir legen eine konstruktive Alternative vor“, sagt Karl Lauterbach. Schließlich bestehe ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Im Gespräch „von Mensch zu Mensch“ könnte am besten entschieden werden, was im Einzelfall medizinisch angezeigt und zu verantworten sei. Dadurch, so hofft die Gruppe, könnte sogar die Zahl der Suizide gesenkt werden. „Die Ermutigung zum Leben muss immer Vorrang haben“, sagt Dagmar Wöhrl.

Bundestag debattiert über das Thema Sterbehilfe

Am 13. November debattiert der Bundestag erstmals über das Thema Sterbehilfe, eine Entscheidung soll im kommenden Jahr fallen. Peter Hintze und seine Kollegen zeigten sich zuversichtlich, eine parteienübergreifende Mehrheit im Parlament für ihre Initiative zu finden. Sie meinen: Die Wahrheit kenne keine Fraktionsgrenze.

Das Thema Sterbehilfe hat viele Facetten: Gestern wurde bekannt, dass sich im Fall einer seit 2009 im Wachkoma liegenden Frau, die nach dem Willen ihrer Familie sterben soll, eine Wende andeutet – der Bundesgerichtshof verwies ihn ans Landgericht Chemnitz zurück und forderte eine neue Prüfung. Bisher hatten die Gerichte die Einstellung der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung abgelehnt, da nicht sicher sei, dass die Betroffene wirklich sterben wolle. Der Bundesgerichtshof befand nun, das Landgericht Chemnitz habe zu hohe Anforderungen an die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens gestellt.

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