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Asyl
02.04.2017

So wurde mit Deutschkursen für Flüchtlinge betrogen

Anbieter von Deutschkursen für Flüchtlinge sollen bei der Abrechnung geschummelt haben.
Foto: Carmen Jaspersen, dpa (Symbolbild)

Ein Insider berichtet, wie Anbieter von Deutschkursen bei den Angeboten schummelten oder mehrfach bei der Agentur für Arbeit abrechneten. Nicht immer hat es funktioniert.

Inzwischen ermittelt die Justiz: Die Affäre um zu leichtfertig vergebene Deutschkurse für Flüchtlinge (mehr lesen Sie hier) weitet sich aus. Mehrere örtliche Agenturen für Arbeit, insbesondere in Norddeutschland, haben Strafanzeige gegen einzelne Bildungsträger wegen Betrugsverdachts gestellt. In Bayern und Baden-Württemberg soll es kaum Fälle geben, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf Nachfrage.

Ein Insider aus der Region, der selbst solche Deutschkurse durchgeführt und, wie er versichert, ordnungsgemäß abgerechnet hat, berichtet hingegen Haarsträubendes aus seiner eigenen Beobachtung: Es gab keine Grundlagen, welche Kenntnisse die Kursleiter mitbringen mussten. Für Kursanbieter reichte es auch schon, ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Sonst wird dafür eine Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder eine andere fachkundige Stelle zwingend vorausgesetzt. Der Bundesrechnungshof hatte der Bundesagentur wegen Mängeln bei Vergabe und Abrechnung der Kurse Millionenverschwendung vorgeworfen.

In einem Informationsblatt der Agentur für Arbeit Donauwörth zu den „Einstiegskursen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive“ vom 22. Oktober 2015, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es zur Abrechnung der Kurse, dass „bis zum zehnten Tag nach Beginn der Maßnahme“ an die zuständige Stelle der Agentur eine „Eintrittsmeldung“ zu übersenden sei. Dazu reichte es aus, so der Insider, eine Kopie oder ein Foto des Ausweises des Kursteilnehmers einzureichen. Anwesenheitslisten mussten nicht geführt werden. Zeugnisse oder Zertifikate für die Teilnehmer waren ohnehin nicht vorgesehen.

Manche abgerechnete Deutschkurse soll es gar nicht gegeben haben

Der Sprecher der Bundesagentur begründet das unbürokratische Vorgehen mit dem Zeitdruck. Am 24. Oktober 2015 trat das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz in Kraft. Die Sprachkurse sollten aus Haushaltsmitteln der Agentur des gleichen Jahres bezahlt werden. Deshalb sei nur bis Jahresende Zeit geblieben, um die Kurse zu beginnen. Damit wird auch begründet, dass auf dezidierte Vorgaben zu Inhalten, Methodik, Durchführung und zur Qualifizierung der Lehrkräfte verzichtet wurde. Denn man befürchtete Personalengpässe.

Geld gab es nach Ende der Maßnahme – auf Basis der Eintrittsmeldung zu Kursbeginn. Entscheidend war also nur die Teilnehmerzahl (maximal 25) am Anfang und der Nachweis, dass ein Flüchtling zur Gruppe derer gehört, die Anspruch auf den Deutschunterricht haben. Dazu mussten Kopien der Aufenthaltsgenehmigung oder der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender beigelegt werden.

Passte das zusammen, wurde das Geld überwiesen „ohne weitere schriftliche Mitteilung an den Träger“ (Internetseite der Bundesagentur). Was der Insider wiederum zunächst nur sehr schwer seinem Rechnungsprüfer, der Belege verlangte, beibringen konnte. Manchen abgerechneten Kurs soll es gar nicht gegeben haben. Der Insider spricht von „Dummykursen“. Er habe auch erlebt, dass Abgesandte – er spricht von „Headhuntern“ – von anderen Anbietern bei ihm im Kurs auftauchten und Teilnehmer mit dem Angebot einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr abwarben. Mit den Dokumenten des Flüchtlings konnte dann abgerechnet werden. Andere Werber seien direkt in Asylbewerberheime gegangen, hätten unter einem Vorwand die Ausweise verlangt, sie kopiert und damit die vorzulegende Teilnahmebescheinigung in den Händen gehabt.

Konsequenzen nach Affäre um Deutschkurse für Flüchtlinge?

Die Agentur ihrerseits berichtet beispielsweise von einem Fall, bei dem ein Bildungsträger zu Beginn sechs Kurse angemeldet habe, als die Prüfer kamen, aber nur noch zwei Kurse stattfanden. Aus der Prüfung sei hervorgegangen, ob nur die tatsächlich erbrachte Leistung oder die angemeldeten Kurse voll abgerechnet wurden.

Stellt sich die Frage der Kosten. 4,50 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit (45 Minuten) sind der übliche Satz, den die Arbeitsagentur einmal als ausreichend ermittelt hat, wie der Bundesrechnungshof gerade wieder festgestellt hat. Im Fall der Flüchtlinge wich sie allerdings davon ab. In dem Papier aus Donauwörth heißt es: „Es werden die ortsüblichen Kostensätze akzeptiert.“ Weil den Teilnehmern auch Fahrtkosten zustanden und auch Ausgaben für Unterrichtsmaterial im Preis inbegriffen waren, sollten diese im pauschalen Satz mit berücksichtigt werden oder konnten bei der Arbeitsagentur abgerechnet werden. So wurden statt des Stundensatzes von 4,50 auch mal sechs Euro in Rechnung gestellt.

Bis zu 320 Unterrichtseinheiten sollte ein etwa acht Wochen dauernder Kurs umfassen. Wie sie verteilt wurden, „blieb dem Träger überlassen“, so die Bundesagentur. Rechnet man dies mal für die Maximalteilnehmerzahl von 25 hoch, käme für einen kompletten Kurs eine Summe von 48000 Euro zusammen.

Fragt sich, ob die Bundesagentur Konsequenzen aus dem möglichen Finanzdebakel gezogen hat. Die Förderung reiner Sprachkurse sei eine einmalige Angelegenheit gewesen, erklärt der Sprecher. Damals sei die Agentur dem eigentlich zuständigen, aber total überlasteten Bamf zur Seite gesprungen. Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen würden – wie bisher auch – nach Ausschreibung und Prüfung an zertifizierte Bildungsträger vergeben.

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