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Vorstoß von Schwesig
21.11.2014

Sollen Eltern für ihre Kinder wählen?

Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wünscht, dass Familienwahlrecht durchzusetzen: Dabei sollen Eltern für ihre Kinder mit abstimmen dürfen.
Foto: Paul Zinken/Archiv (dpa)

Familienministerin Manuela Schwesig will auch den Jüngsten ein Stimmrecht geben. Mit dieser Meinung stößt die SPD-Politikerin bei Kollegen jedoch auf Widerstand.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat das Thema Familienwahlrecht wieder aufgeworfen. In einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung sagte die SPD-Politikerin: „Kinder sollen eine stärkere Stimme in der Politik haben“. Das Familienwahlrecht oder auch Elternwahlrecht bedeutet, dass eine Mutter oder ein Vater für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind eine Stimme zusätzlich abgeben darf.

Familienwahlrecht ist "sehr kritisch"

Schwesig erklärte, dass es sich bei ihrer Aussage um einen persönlichen Denkanstoß handle, der kontrovers diskutiert werde und auch unter ihren Parteikollegen umstritten sei. Selbst aus dem Familienausschuss des Bundestages bekommt die Ministerin mit ihrem Vorstoß Gegenwind. Die Neu-Ulmer Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz (Grüne) sieht das Familienwahlrecht „sehr kritisch“. „Ich lehne das Stellvertreterwahlrecht ab. One man – one vote!“ (engl.: Jeder Bürger hat eine Stimme), sagte sie unserer Zeitung.

Deligöz kann sich jedoch gut vorstellen, das Alter zu senken, ab dem Jugendliche wählen dürfen. Schon jetzt können diese in einigen Bundesländern bereits mit 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Die Grünen-Politikerin findet, „Kinder haben ein Recht auf eine unbeschwerte Kindheit, dazu gehört eine begrenzte, altersgemäße Verantwortungsübernahme. Ein Wahlrecht würde das einschränken.“ Die Forderung der Ministerin bedeute, dass Familien gegenwärtig nicht wahrgenommen würden. Selbstverständlich müsse die Politik sich für deren Rechte einsetzen „aber braucht man dafür die Keule?“.

Eine ähnliche Meinung vertritt auch Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag. Er sieht im Familienwahlrecht zwei große Probleme: „Was, wenn sich später herausstellt, dass Jugendliche eigentlich eine ganz andere politische Meinung haben als ihre Eltern?“ Zudem würden kinderreiche Familien gegenüber kinderarmen bevorzugt. „Ich weiß nicht, ob die Zusammensetzung im Bundestag dadurch besser würde“, sagte Lehrieder. „Die Aussage der Bundesfamilienministerin erweckt den Eindruck, die gegenwärtige Politik sei kinderunfreundlich“, stimmt er mit Deligöz überein. Es sei eine Sensibilität für Kinder im Bundestag vorhanden. Schließlich habe man gerade erst das Elterngeld plus, sowie das neue Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht.

Familienwahlrecht sorgt seit Jahren für Diskussionsstoff

Die Diskussion um das Familienwahlrecht ist nicht neu: Schon 2003 gab es im Bundestag einen parteiübergreifenden Antrag von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der FDP. Einer der Unterstützer war etwa der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Der Antrag fand keine Mehrheit im Parlament.

2008 forderten Abgeordnete erneut das Wahlrecht von Geburt an. Sie verlangten ohne Erfolg einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. (mit dpa)

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