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Einwanderung
27.08.2014

Sozialmissbrauch in Deutschland: Das sind die Fakten

Die Bundesregierung will gegen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer vorgehen. Aber wie ist die Situation eigentlich - wird tatsächlich so viel betrogen? Die Zahlen.
Foto: Maurizio Gambarini/Symbolfoto

Die Bundesregierung will gegen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer vorgehen. Aber wie ist die Situation eigentlich - wird tatsächlich so viel betrogen? Die Zahlen.

Die Bundesregierung will gegen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer vorgehen. Sie räumt allerdings selbst ein, dass sich die "überwiegende Mehrzahl" der EU-Bürger hierzulande an nationales und europäisches Recht halten. Die Analyse eines Staatssekretärsausschusses zeigt, dass viele EU-Zuwanderer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Wie viele EU-Ausländer leben in Deutschland?

Am 31. Dezember 2013 hatten 3,1 Millionen Bürger anderer EU-Staaten ihren Wohnsitz in Deutschland. Das waren deutlich mehr als noch ein Jahr zuvor - damals waren es 2,8 Millionen gewesen. Dem Bericht zufolge ging die Zahl der Zuwanderer aus dem EU-Ausland in den vergangenen zwei Jahren deutlich nach oben - als Gründe werden "die wirtschaftliche Attraktivität" Deutschlands und das "teilweise erhebliche Wohlstandsgefälle in der EU" genannt.

Besonders stark nahm die Einwanderung aus Bulgarien und Rumänien zu, allerdings auf niedrigem Niveau: 2004 waren rund 35.000 Rumänen und Bulgaren nach Deutschland gekommen, 2012 knapp 150.000 und 2013 knapp 181.000. Allerdings ziehen viele von ihnen auch wieder zurück in ihre Heimat. Das sogenannte Wanderungssaldo - also Zuzüge minus Wegzüge - von Bulgaren und Rumänen betrug im vergangenen Jahr knapp 75.000. 2004 waren es lediglich rund 4500 gewesen. Damals gehörten beide Länder aber noch nicht zur EU.

Wie viele EU-Ausländer arbeiten hierzulande?

Im vergangenen Jahr hatten rund 1,4 Millionen EU-Ausländer in Deutschland einen Job. Die meisten (1,2 Millionen) waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Mit dem wachsenden Zuzug aus der EU geht auch ein Anstieg der hierzulande arbeitenden EU-Ausländer einher.

Und wie viele EU-Ausländer sind arbeitslos?

Unter allen Arbeitslosen in Deutschland machen EU-Ausländer den Angaben zufolge knapp fünf Prozent aus - im vergangenen Jahr waren es 146.000 Menschen. Den größten Anteil hatten daran Italiener, Polen und Griechen - sie leben aber ohnehin besonders häufig in Deutschland und haben hier auch den größten Anteil an den EU-Ausländern mit einem Job.

In Haushalten, die Hartz IV beziehen, lebten im Durchschnitt des vergangenen Jahres 293.000 EU-Ausländer. Ihr Anteil an allen Hartz-IV-Beziehern in Deutschland lag bei 4,8 Prozent. Während in diesem Frühjahr 7,5 Prozent aller in Deutschland lebenden Menschen die Leistung erhielten, waren es 16,3 Prozent der Ausländer und 12,9 Prozent der Bulgaren und Rumänen.

Gibt es regionale Unterschiede?

Ja: In dem Bericht werden die bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Bezieher näher betrachtet, die bei der Debatte um Armutszuwanderung die Hauptrolle spielen. Demnach lebt diese Bevölkerungsgruppe vor allem in Berlin und in "westlichen Ballungsräumen" wie etwa rund um Frankfurt am Main.

Und wie groß ist das Problem des Missbrauchs von Sozialleistungen?

Das ist weiterhin unklar. Der Bericht führt zwar auf, wie viele Bürger aus den einzelnen EU-Staaten Hartz IV, Kindergeld oder Elterngeld beziehen. Inwiefern dies unberechtigt erfolgt, lässt sich daraus aber nicht entnehmen. Dies soll im Rahmen weiterer Untersuchungen geklärt werden.

Welche Maßnahmen ergreift die Regierung jetzt?

Den Kommunen, in denen viele Bulgaren und Rumänen leben, wird mit Hilfen von über 200 Millionen Euro unter die Arme gegriffen. Allein für die Kosten der Unterkunft stellt Berlin noch in diesem Jahr 25 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Wenn sich der Aufenthalt eines Zuwanderers in Deutschland auf Rechtsmissbrauch oder Betrug gründet, sollen die Behörden befristete Einreisesperren verhängen können. Auch sollen sich EU-Bürger nur noch sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen, um hier eine Arbeit zu suchen.

Zudem soll die "Erschleichung" von Aufenthaltsgenehmigungen unter Strafe gestellt werden. Kindergeld soll nur noch gezahlt werden, wenn eine Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. Damit sollen Datenabgleiche ermöglicht werden, um Mehrfachzahlungen für ein Kind zu verhindern. afp

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