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  3. AfD-Spendenskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alice Weidel

AfD-Spendenskandal
20.11.2018

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alice Weidel

Alice Weidel steht im AfD-Spendenskandal unter Druck.
Foto: Gregor Fischer, dpa (Archiv)

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun offiziell gegen Alice Weidel. Es geht um illegale Wahlkampfspenden aus dem Ausland an die AfD.

Nach dubiosen Wahlkampfspenden aus dem Ausland an die AfD ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz nun offiziell gegen Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel. Man habe das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz auf Weidel erstreckt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend mit. Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen insgesamt vier Personen - gegen Weidel und bereits seit vergangener Woche gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis. 

Wegen der Immunität der Abgeordneten Weidel hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundestag senden und auf Ablauf einer 48-stündigen Frist warten müssen.

AfD hatte 130.000 Euro von Schweizer Pharmafirma erhalten

Die AfD hatte bestätigt, dass im vergangenen Jahr rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld wurde den Angaben zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.11.2018

Verstehe ich es einentlich richtig, dass die Nichtweiterleitung an den Bundestagspräsidenten der konkrete Tatvorwurf ist?

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html

>> (4) Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. <<

Wenn man die Unzulässigkeit des Spendenversuchs erkannt hat, sieht der § keine Rücküberweisung vor.

Wobei dieser August von Finck dem Herr Kamm ja die Spende zuschreibt wohl Deutscher ist. Und damit wäre die Spende ja grds. zulässig?? Wo ist die Qualitätspresse die mich da klüger macht?

Wobei es schon kurios ist, wie wichtig bei diesem Thema Deutsch und Nicht-Deutsch plötzlich ist - fast so wichtig wie bei einer Kameradschaft in Dunkeldeutschland ;-)

24.11.2018

Dazu SPON:

"August von Finck, einer der reichsten Deutschen, lebt in der Schweiz. Der scheue Milliardär wurde nicht nur als großzügiger Unterstützer der CSU zu Franz Josef Strauß' Zeiten sowie der FDP (Stichwort: Mövenpick-Spende) bekannt, sondern fördert seit Jahren politische Parteien und Initiativen im rechten und libertären Milieu."

23.11.2018

Treffer!

21.11.18
>>Meine Prognosen:
1. Hinter dem anonymen Großspender erwarte ich die „Baron von Finck Dynastie“. Wie wohl die anderen Milliardäre Deutschlands zu dem aktuellen Rechtsruck stehen?<<

Jetzt melden es die Medien! Spende soll tatsächlich von dem Milliardär stammen.
Gute Nase oder Insinder-Kenntnisse?

Raimund Kamm

23.11.2018

>>Also alles richtig gemacht.<<
Falsch! Das Parteingesetz macht klare Vorgaben.
Wenn eine Partei solche Spenden auf ihrem Konto stehen lässt, damit sich im Wahlkampf (BTW 2017) illegal einen Vorteil verschafft und nach der Wahl durch die Wahlkampfkostenrückerstattung über viel Geld verfügt und die illegale Spende zurücküberweist, ist das Unrecht.
Raimund Kamm

23.11.2018

Wollen Sie jetzt allen Ernstes einen Zinsvorteil konstruieren? Sie wissen aber schon, wie die Verzinsung von Tagesgeld heute aussieht. Dank Draghi und Eurorettung alla Merkel geht meine private Altersvorsorge gerade den Bach runter. Also welchen Vorteil gibt es denn bei Nullzins?

23.11.2018

Ein Kreditverhältnis braucht keinen Zinsvorteil.