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12. Juli 2007 07:43 Uhr

Stichwort: Vaterschaftstest

Der Zweck eines Vaterschaftstests (Abstammungsgutachtens) ist es lautDefinition der Bundesärztekammer, eine vermuteteVerwandtschaftsbeziehung festzustellen oder auszuschließen.

Der Zweck eines Vaterschaftstests (Abstammungsgutachtens) ist es laut Definition der Bundesärztekammer, eine vermutete Verwandtschaftsbeziehung festzustellen oder auszuschließen.

Ein Arzt entnimmt dazu vom Vater, von der Mutter und dem Kind eine Blutprobe sowie Abstriche von der Mundschleimhaut. Bestimmte Teile des Erbgutes aller drei Personen werden dann verglichen. In diesen Test-Abschnitten spielt die Reihenfolge der vier Basen Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin eine wichtige Rolle. Die Unterschiede bestehen in der Anzahl der Wiederholungen bestimmter Abfolgen dieser Basen. Eine Wiederholungszahl erbt das Kind von der Mutter, eine vom Vater.

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Beim Test werden nun per Computer etwa zwölf bis 16 Genorte dahingehend untersucht, inwieweit die Wiederholungszahlen des Kindes auf Vater und Mutter zurück zu führen sind. Eine Vaterschaft kann mit 100prozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden, muss aber mindestens eine Ausschlusswahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent aufweisen. Der Beweis für eine Vaterschaft kann nur mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 99,9999 Prozent erbracht werden. (bec)

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