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netzpolitik.org
31.07.2015

Strafverfahren wegen Landesverrats gegen netzpolitik.org

Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org, in seinem Büro in Berlin: Sein Blog zählt zu den bekanntesten in Deutschland.
Foto: Britta Pedersen/Archiv (dpa)

Netzpolitik.org-Chefredakteur Markus Beckedahl sieht im Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen seinen Blog einen Einschüchterungsversuch.

Der Chefredakteur des investigativen Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl, wertet das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen seinen Blog als Einschüchterungsversuch. In den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landesverrat sehe er einen Warnschuss der Bundesanwaltschaft gegen alle Quellen von Journalisten, sagte Beckedahl dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks nach Angaben vom Freitag. Das Strafverfahren sei "absurd".

Im Gespräch mit "tagesschau24" sagte Beckedahl am Donnerstagabend: "Ich bewerte das ganz klar als Einschüchterungsversuch." Es sei in den vergangenen Monaten immer deutlicher geworden, "dass unsere Bundesregierung knietief im Sumpf von NSA und Co. drinsteckt" und "dass wir es womöglich mit einem kalkulierten Verfassungsbruch zu tun haben". Die Berichterstattung darüber scheine "der Bundesregierung nicht zu gefallen".

Redaktion von netzpolitik.org will sich nicht von Bundesanwaltschaft einschüchtern lassen

Wegen des Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft stünden er und seine Kollegen nun im "Kontakt mit vielen Juristen", sagte Beckedahl. Seine Redaktion werde sich "natürlich nicht einschüchtern lassen" und hoffe, weitere Dokumente für Enthüllungen über die Überwachungsaktivitäten der Geheimdienste zu erhalten. Damit wolle netzpolitik.org deutlich machen, wie die Geheimdienste "das Internet zu einer globalen Totalüberwachungsmaschinerie" umgebaut hätten.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen sind Strafanzeigen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Netzpolitik.org hatte im Februar und April diesen Jahres über interne Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Internetkommunikation berichtet. Die Mindeststrafe für Landesverrat liegt bei einem Jahr Haft, in schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

Die jetzige Entwicklung begann mit der NSA-Affäre

Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als politisch heikel. Nach der "Spiegel"-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker eindringlich vor eine Drangsalierung des unabhängigen und kritischen Journalismus in Deutschland gewarnt.

Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht - etwa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente zur Affäre um die Lauschaktivitäten des US-Nachrichtendiensts NSA. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. afp

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