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Straßenverkehr
25.07.2017

Sünden über Sünden: Die Knöllchen in Flensburg werden 60 Jahre alt

Wer einmal acht Punkte gesammelt hat, ist seinen Führerschein los – und bekommt ihn auch nicht so einfach wieder zurück.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Im Wirtschaftswunder-Deutschland steigt die Zahl der Autos - und die der schweren Unfälle. Darum wird die Verkehrssünderdatei eingeführt. Mit Erfolg?

Einmal nicht aufgepasst auf der Autobahn. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 Stundenkilometer übersehen. Und die Radarfalle liefert ein gestochen scharfes Bild. Dann der Anruf bei der Frau, auf dem Weg vom Büro nach Hause, um sich rechtzeitig fürs Abendessen anzukündigen. Leider ohne Freisprechanlage – und prompt erwischt worden. Dazu kommt der Fauxpas vom letzten Sommer, auf dem Weg zum Gardasee, als am Ende des Irschenbergs dieser Blitzer ein Foto vom Wohnwagengespann macht, das zu rasant den Berg hinunterwedelt.

So schnell kommen vier Punkte in Flensburg zusammen. Pech gehabt, sagt der Verkehrssünder da gerne. Das glaubt Robert Gessler, Inhaber mehrerer Fahrschulen aus Fischach im Kreis Augsburg, nicht. „Man hat nicht viermal hintereinander Pech.“ Meist sei das generelle Fahrverhalten schuld. Heißt: Viele Autofahrer seien hinter dem Steuer mit den Gedanken überall, nur nicht auf der Straße. Und so sind sie zu schnell unterwegs, weil sie Verkehrsschilder übersehen, passen nicht auf, ob die Ampel schon auf Rot umgesprungen ist, und denken nicht darüber nach, dass es gefährlich ist, am Steuer eine SMS zu schreiben.

In den 1970er Jahren lag die Zahl der Verkehrstoten hoch wie nie

Zwar folgt auf solche Vergehen nur selten direkt ein Fahrverbot – registriert werden aber alle Verstöße. In einer Datei, deren Einrichtung vor 60 Jahren mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 25. Juli 1957 per Verordnung auf den Weg gebracht worden ist. Die Arbeit nimmt das sogenannte Verkehrszentralregister dann wenige Monate später beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg auf.

Der Grund: Der Autoverkehr nimmt im Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland schnell zu, die Zahl der schweren Unfälle auch. In den ersten Jahren des Verkehrszentralregisters hat es noch kein Punktesystem gegeben, sagt Bundesamts-Sprecher Stephan Immen. In der sogenannten Verkehrssünderdatei wird zunächst nur registriert, wenn jemandem die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird.

Erst 1974 dann wird das Punktesystem mit seinem präventiven Charakter eingeführt – aus einem traurigen Grund: Denn Anfang der Siebzigerjahre sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Rekordwerte von mehr als 21.000 Verkehrstoten zu beklagen. Bei 20,8 Millionen Fahrzeugen bedeutet dies – statistisch gesehen – 102 Tote pro 100.000 Fahrzeuge jährlich.

Muss ein Verkehrssünder eine MPU über sich ergehen lassen, sollte er sich nicht verstellen.
Foto: Marius Becker, dpa (Symbolbild)

Heute fahren gut 55 Millionen Autos, Lastwagen und Motorräder auf Deutschlands Straßen, die Zahl der Verkehrstoten hat sich im Vergleich zu den Siebzigerjahren deutlich auf 3206 im vorigen Jahr reduziert. „Das Verkehrszentralregister hat dazu einen erheblichen Beitrag geleistet“, ist Immen überzeugt.

Jeder zehnte Deutsche hat einen Eintrag im Fahreignungsregister

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes hat 2015 etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands einen Eintrag im Fahreignungsregister. Die Zahlen spiegeln den Eindruck des Fischacher Fahrlehrers wider: Von den 8,6 Millionen Punkte-Inhabern sind etwa 6,7 Millionen Männer. Die meisten Einträge gibt es wegen Geschwindigkeitsverstößen: bei Männern sind es 3,8 Millionen, bei Frauen 1,1 Millionen. Und: Die Zahlen sind seit Jahren relativ konstant.

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Zum 1. Januar 2017 steigt der Sünder-Bestand kurzfristig auf mehr als zehn Millionen Personen an. Weil das Punktesystem im Mai 2014 reformiert wurde – und sich damit die Tilgungsfristen verlängerten. Vor der Reform verfielen die Punkte etwas schneller – allerdings nur dann, wenn keine weiteren dazukamen. Das spielt inzwischen keine Rolle mehr. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden sie nach zweieinhalb Jahren vom Sünderkonto, bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten oder Straftaten dauert es fünf Jahre. Aber aufgepasst: Besonders schwere Vergehen werden mit drei Punkten geahndet und die verfallen erst nach zehn Jahren.

Wer einmal acht Punkte gesammelt hat, ist seinen Führerschein los – und bekommt ihn auch nicht so einfach wieder zurück. Denn dann wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung fällig, die landläufig als Idiotentest bekannt ist. Damit es nicht so weit kommt, gibt es die Möglichkeit, vorher freiwillig einen Punkt abzubauen. Einmal in fünf Jahren kann ein sündiger Autofahrer ein sogenanntes Fahreignungsseminar besuchen – allerdings nur dann, wenn er maximal fünf Punkte auf seinem Konto hat, erklärt Gessler. Wer das verpasst, hat tatsächlich Pech gehabt. Er muss warten, bis mindestens ein Punkt von selbst verfällt. Außerdem muss sich der Fahrer selbstständig für ein solches kostenpflichtiges Seminar anmelden, das inzwischen von vielen Fahrschulen in der Region angeboten wird.

Häufig spielt die Illusion eine Rolle, jede Situation unter Kontrollen zu haben

Der Zeitaufwand hält sich in Grenzen. Das Seminar besteht aus zwei Sitzungen von je 90 Minuten bei einem Fahrlehrer und zwei 75-minütigen Besuchen bei einem Verkehrspsychologen des TÜV Süd oder der Dekra. Etwa eine Handvoll einsichtiger Autofahrer melden sich jedes Jahr bei Gessler, „bestimmt 80 Prozent sind Männer mittleren Alters“. Die meisten seien Vielfahrer, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind – Taxifahrer, Mitarbeiter im Vertrieb, Kfz-Mechaniker. In deren Alltag muss es oft schnell gehen, weswegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den Klassikern unter den Verkehrssünden gehören (lesen Sie auch diesen Artikel: Furcht vor Flensburg: Wissenswertes zu den Punkten).

Dass den Punktezählern in Flensburg bald die Arbeit ausgehen wird, glaubt der Geschäftsführer des Bundesverbandes niedergelassener Verkehrspsychologen, Rüdiger Born, nicht. Viele Menschen bekämen in ihrer Autofahrerkarriere mal einen Punkt. „Die überwiegende Zahl der Einträge wird innerhalb einiger Jahre aber wieder gelöscht.“ Sprich, der Autofahrer lernt dazu und hält sich eher an die Regeln, weil er weitere Punkten vermeiden will. Um so viele Punkte zu sammeln, dass der Führerschein entzogen wird, brauche es eine „große Beharrlichkeit“, sagt Born.

Ob es ohne das Register mehr Unfälle und Regelverstöße gäbe, lässt sich schwer sagen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wer Buße tun will und nach dem vierten oder fünften Punkt ein Fahreignungsseminar besucht, lernt dort, wieder besser auf den Straßenverkehr zu achten. Außerdem frischen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zur Straßenverkehrsordnung auf – so wie sie es damals vor der Führerscheinprüfung gelernt haben. „Viele Autofahrer kennen den Unterschied zwischen einer Beschränkung auf Tempo 30 und einer 30er-Zone nicht“, sagt Gessler. Zur Erklärung: Tempo 30 bezieht sich auf eine Straße, die Zone 30 betrifft ein ganzes Wohngebiet. Ein weiteres Beispiel, von dem die meisten keine Ahnung haben, sei der Schulbus mit Warnblinker. An dem darf man – wenn überhaupt – in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Die rechtswidrige Alternative der meisten Autofahrer ist: mit 50 Kilometern pro Stunde auf die Gegenfahrbahn auszuweichen.

Ob es ohne das Register mehr Unfälle und Regelverstöße gäbe, lässt sich schwer sagen. „Die wenigsten Unfälle werden mit Vorsatz verursacht“, heißt es beim ADAC. Auch jetzt komme es immer wieder zu schweren Regelverstößen. „Dabei spielt häufig die Illusion eine große Rolle, jede Situation unter Kontrolle haben zu können.“

Dennoch ist die Verkehrssünderdatei oder das Fahreignungsregister, wie es seit 2014 offiziell heißt, nach Ansicht des Automobilclubs ein wichtiges Instrument, weil es einen pädagogischen Ansatz habe. „Das Fahreignungsregister dient dem Zweck, riskantes Verhalten zu reflektieren und insbesondere Mehrfachtäter entsprechenden Maßnahmen zuzuführen.“

Vielleicht hilft zur Einhaltung der Regeln ja auch das autonome Fahren, eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Welche Auswirkungen diese Neuerung auf die Verkehrssünderdatei haben könnte, lässt sich nach Ansicht von Experten allerdings noch nicht vorhersagen. mit dpa

Welche Ausreden Verkehrssünder vor Gericht parat haben, lesen Sie hier.

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