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Justiz
23.08.2017

Terrorverdächtige können leichter abgeschoben werden

Schon seit 2001 können Gefährder einfacher abgeschoben werden. Doch bislang wurde nur in zwei Fällen von dem Gesetz Gebrauch gemacht.
Foto: dpa-Archiv

In einem Grundsatzurteil schaffen Bundesrichter mehr Klarheit im Umgang mit Gefährdern. Doch viele Hürden bleiben

Harte Kante zeigen gegen Islamisten: Angesichts von Terrordrohungen und Anschlägen steht das Thema innere Sicherheit im Bundestagswahlkampf hoch im Kurs. Abseits einfacher Slogans erweist sich der Umgang mit Gefährdern, denen die Polizei jederzeit einen Terrorakt zutraut, in der Praxis aber als zäh. Diese Erfahrung macht Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, der im Team von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz für die innere Sicherheit zuständig ist.

Nach der angeordneten Abschiebung zweier Islamisten aus Göttingen nach Nigeria und Algerien drohte Pistorius weiteren Gefährdern im Frühjahr „mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel“. Weitere Abschiebungen gab es dennoch nicht, denn der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die beiden Islamisten klagten gegen die Abschiebung.

Allerdings wurden sie dennoch nach Nigeria und Algerien abgeschoben. Jetzt bestätigte das Bundesgericht die bereits vollzogenen Abschiebungen. Beide Männer seien fest in die salafistische Szene eingebunden gewesen. Bei dem Algerier komme eine allgemeine Gewaltbereitschaft hinzu, der Mann mit nigerianischer Staatsangehörigkeit habe im Internet detaillierte Überlegungen zur Begehung eines Terroranschlags angestellt. Abschiebungen sind nun etwas leichter, denn aus Sicht der Richter bedarf es für eine Abschiebung keiner konkreten Gefahr. Es reiche eine „auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose einer Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann“. Die Leipziger Richter hatten bereits Eilanträge der Terrorverdächtigen abgewiesen. Auch das Verfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde ab.

Die Abschiebemöglichkeit war nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 geschaffen worden. Niedersachsen nutzte sie als erstes Land und betrat damit bundesweit Neuland. Große Nachahmung hat der harte Schritt gegen die in Göttingen geborenen Gefährder bislang nicht gefunden.

Möglicherweise auch, weil das Leipziger Gericht im Fall des Algeriers die Abschiebung von der Zusicherung der algerischen Regierung abhängig machte, dass dem Betroffenen keine Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Etliche Monate verstrichen, bis eine solche Zusage aus Algerien in Hannover eintraf. Andere Zielländer von Abschiebungen mit schwieriger Menschenrechtslage dürften kaum kooperativer und schneller reagieren.

Ein Allheilmittel im Kampf gegen gefährliche Islamisten ist es auch deshalb nicht, weil viele der bundesweit 700 Gefährder Deutsche sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit neben einer ausländischen besitzen und damit vor einer Abschiebung geschützt sind. Michael Evers, dpa

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