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Bundeswehr
18.08.2017

Terrorverdächtiger Soldat Franco A. bleibt in U-Haft

Der Fall des Oberleutnants Franco A. sorgte deutschlandweit für Empörung.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Der Offizier soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Die Tat sollte als islamistischer Terrorakt erscheinen. Der Bundesgerichtshof wies seine Beschwerde zurück.

Der terrorverdächtige Soldat Franco A. bleibt in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs verwarf eine Beschwerde des Oberleutnants gegen seine Inhaftierung, wie der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Die Richter halten ihn für dringend verdächtig, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen und einen Betrug begangen zu haben. Sie lassen dabei offen, ob Franco A. auch mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hat. (Az.: StB 16/17)

Bundesgerichtshof: Franco A. bleibt in U-Haft

Der Offizier soll gemeinsam mit zwei Komplizen Anschläge auf hochrangige Politiker und andere Persönlichkeiten geplant haben. Den derzeitigen Ermittlungen zufolge beschaffte sich das Trio dafür eine Schusswaffe und versteckte diese auf dem Flughafen Wien.

Die Männer wollten die Tat demnach als Terrorakt eines Islamisten erscheinen lassen. Franco A. gab sich dafür als syrischer Flüchtling aus. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. dpa

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