Bundesbeauftragte Christine Bergmann fordert eine finanzkräftige Unterstützung. Rechtliche Reformen sollen kommen

Berlin Kinder müssen vor sexuellem Missbrauch möglichst gut geschützt werden. Das fordert Christine Bergmann, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, in Berlin bei der Vorstellung ihres Abschlussberichtes über den sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland. Bereits von Missbrauch betroffene Menschen müssten nach ihrer Meinung allerdings ebenso beachtet werden. Für diese Gruppe verlangt die frühere Familienministerin einen raschen und unbürokratischen Zugang zu einer umfassenden Psychotherapie.
„Es ist nötig, dass Krankenkassen die Kosten für traumatherapeutische Verfahren, Kreativ- und Körpertherapien übernehmen.“ Diese alternativen psychotherapeutischen Maßnahmen würden den Betroffenen laut Befragung bei der Aufarbeitung ihrer einschneidenden Erlebnisse helfen.“
Miriam Gruß, familienpolitische Sprecherin der FDP, unterstützt die Kampagne: „Wichtig ist, dass Kindesmissbrauch nicht aus dem alltäglichen Bewusstsein der Gesellschaft verschwindet. Ausschlaggebend für die Vermeidung ist die Stärkung von Prävention, Intervention und Information“. An die Forderung von Gruß knüpft Bergmann bei den Empfehlungen für den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ an. Denn besonders die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten und der Ärzteschaft sind der Missbrauchsbeauftragten ein großes Anliegen: „Es fehlt oft bei den Ärzten und Therapeuten an speziellen Kenntnissen“.
Die Lösung für dieses Problem liegt nach Auffassung Bergmanns in einer Gründung eines effektiven therapeutischen Ambulanzmodells. „An dieses Gesamtversorgungskonzept könnten sich Missbrauchsopfer und Institutionen unkompliziert und schnell wenden“. Ebenso sei es Fachkräften möglich, bei der Einrichtung um Rat zu fragen, wenn sie nicht mehr weiter wüssten. Eine härtere Gangart wünscht sich Christine Bergmann beim rechtlichen Rahmen: „Die Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten müssen reformiert werden“. In zivilrechtlicher Hinsicht sei man auf einem guten Weg. „30 Jahre statt drei Jahre Verjährungsfrist hört sich gut an“. Bei der strafrechtlichen Verjährungsfrist sei eine Verlängerung des Ruhezeitraums notwendig. „Der Verjährungsbeginn darf hier frühestens mit dem 21. Lebensjahr beginnen“.
Für finanzielle Hilfen oder Entschädigungen der Opfer nimmt die Expertin die Institutionen in die Pflicht, wenn dort der Missbrauch stattfand. Kirche oder Verein sollen in diesem Fall die Kosten übernehmen, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt sind. Bei Missbrauch in der Familie „muss die Kosten für Therapie und Beratung der Bund tragen“.
All diese vorgetragenen Empfehlungen der Untersuchung sind unverbindlich und haben noch keine politische Legitimation. Bergmann betont jedoch, sie habe keine Bedenken, dass die Politik auf eine Umsetzung verzichtet: „Wenn die Politik tatsächlich das ernst nimmt, was sie letztes Jahr gesagt hat: ,Wir wollen in Zukunft unsere Kinder besser schützen und den Betroffenen, die so lange nicht ernst genommen wurden, wenigstens jetzt zur Seite stehen‘, habe ich keine Bedenken, dass diese Stelle unabhängig von meiner Person erhalten bleibt“. Denn die Umsetzungen müssten ihrer Meinung nach auf jeden Fall begleitet werden. „Es ist ein Appell: Meine Arbeit ist bisher nur der erste Schritt“.
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