Tornado-Opfer bangen um ihr Geld
Neue Sorgen nach dem Tornado in der Region Augsburg: Waren viele Hausbesitzer nicht gegen Sturmschäden versichert? Altverträge bei der Versicherungskammer lösen Verunsicherung aus.
Eine Woche nachdem ein Tornado in der Region Augsburg gewütet hat, sind viele Hausbesitzer verunsichert, ob ihre Versicherungen für derartige Schäden aufkommen. Auslöser sind Angaben der Versicherungskammer Bayern, wonach nur ein Drittel ihrer Versicherten in der von dem Tornado verwüsteten Region gegen Sturmschäden versichert gewesen sein soll. Bei dem Unwetter entstand nach Einschätzung der Landkreisbehörden ein Schaden von mindestens 40 Millionen Euro.
Die zum Sparkassen-Verbund zählende Versicherungskammer Bayern ist die größte deutsche öffentliche Versicherung. Nach ihren Angaben sind in den von dem Tornado beschädigten Gemeinden Stettenhofen und Affing 82 Prozent aller Gebäude bei der Versicherungskammer versichert. Zwei Drittel der Eigentümer hätten bei der Kammer aber keinen Schutz gegen Sturmschäden abgeschlossen. Dies betreffe vor allem Altverträge. Experten gehen allerdings nicht davon aus, dass die Mehrheit der Tornado-Geschädigten nun selbst für ihre Schäden haften müssen.
Der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt, dass die meisten der betroffenen Kammer-Kunden bei einem anderen Unternehmen noch eine weitere Gebäudeversicherung hatten. „Wir gehen davon aus, dass nahezu alle der betroffenen Tornado-geschädigten Hauseigentümer gegen die Sturmschäden versichert sind“, sagte Verbandssprecher Hasso Suliak unserer Zeitung. Die unterschiedlichen Angaben gingen auf ein früheres Monopol der heutigen Versicherungskammer auf Gebäude-Brandversicherungen zurück, das in Bayern erst 1994 aufgehoben wurde.
Wer steht nach dem Tornado ohne Schutz da?
„Die Monopolversicherung galt nur gegen Feuer, deshalb haben Hauseigentümer in der Regel immer eine zusätzliche Gebäudeversicherung gegen Wasser-, Hagel- und Sturmschäden abgeschlossen“, sagt Experte Suliak. Nur wer für billigere Beiträge auf die Bausteine Sturm und Hagel verzichtet habe, stehe nun vermutlich ohne Schutz da.
Verbraucherschützer raten den Betroffenen, auf jeden Fall die Schäden bei ihren Versicherungen anzumelden, selbst wenn Zweifel bestünden. „Es ist immer die Frage, ob bei einem Vertrag mit mangelndem Versicherungsschutz ein Beratungsverschulden vorliegt“, sagt der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Peter Grieble.
Beim Verkauf eines Basispakets ohne Sturm- und Hagelversicherung müssten die Versicherer diese Lücke deutlich machen. „Gerade in sturmgefährdeten Zonen haben die Versicherungen eine besondere Pflicht, die Verbraucher explizit darauf hinzuweisen, wenn Sturm und Hagel in einem Basispaket nicht enthalten ist“, sagt Grieble. Hier hätten Kunden auch bei Altverträgen in einer langfristigen Geschäftsbeziehung den Anspruch, von der Versicherung auf mangelnden Schutz schriftlich hingewiesen zu werden.
Der Verbraucherschützer rät zu umfassendem Schutz: „Sturm und Hagel kann jeden treffen.“ Auch eine Elementarschadensversicherung gegen weitere Naturgefahren sei für jeden Hausbesitzer ratsam.
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