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Debatte
07.09.2017

Trotz Urteil zur Flüchtlingsverteilung: Politisch ist nichts gelöst

Wie sollen die Flüchtlinge verteilt werden? Die Länder der EU sind sich nicht einig.
Foto: Balazs Mohai/MTI, dpa (Symbolbild)

Ein höchstrichterliches Urteil stellt klar, dass auch die osteuropäischen Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet sind. Aber der Streit wird weitergehen.

Der Streit um die Flüchtlingspolitik spaltet die Europäische Union seit zwei Jahren. Der 2015 mit der großen Mehrheit der EU-Staaten getroffene Beschluss, zur Entlastung Italiens und Griechenlands 160.000 Flüchtlinge (vorrangig Syrer) in ganz Europa zu verteilen, stößt auf den anhaltend scharfen Widerstand mehrerer mittel- und osteuropäischer Länder. Sie haben die von der EU-Kommission je nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftstärke festgesetzten Aufnahme-Quoten entweder komplett ignoriert (Ungarn und Polen) oder nur einige wenige Menschen (Tschechien, Slowakei) aufgenommen.

Wobei man hinzufügen muss: Alle Staaten, auch und gerade die großen wie Spanien und Frankreich, sind meilenweit von der Erfüllung der Quoten entfernt. Nach Frankreich etwa, das eigentlich 19.700 Flüchtlinge in Empfang nehmen sollte, sind bisher nur 4200 umgesiedelt worden. Um die vielbeschworene Solidarität ist es also insgesamt nicht besonders gut bestellt. Deshalb haben von den 160.000 in Italien und Griechenland Gestrandeten bisher nur knapp 30.000 anderswo Zuflucht gefunden.

Auch Ungarn und die Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Der Versuch Ungarns und der Slowakei, den Quoten-Beschluss vor dem höchsten europäischen Gericht zu Fall zu bringen, ist erwartungsgemäß krachend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unmissverständlich klargemacht, dass die Entscheidung rechtmäßig zustandegekommen ist, und der Lissabon-Vertrag im Fall einer akuten Krise – und der Flüchtlingsansturm 2015 war so ein Notfall – die Ausnahme von der Regel eines einstimmigen Votums erlaubt. Alle Staaten sind also nun unzweifelhaft verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.

Der von den Osteuropäern – und neuerdings auch von SPD-Kanzlerkandidat Schulz – erhobene Vorwurf, die Öffnung der deutschen Grenzen und die Aussetzung des Dublin-Abkommens (wonach Asylanträge im „sicheren“ Ankunftsland zu stellen sind) seien im deutschen Alleingang und ohne Absprache mit den EU-Partnern erfolgt, mag politisch richtig sein, ändert jedoch nichts an der Gültigkeit des Quoten-Plans.

Auch ist es jedem Land unbenommen, die Zuwanderung grundsätzlich abzulehnen oder skeptischer als die deutsche Regierung zu betrachten – unabhängig davon, dass die rabiate, insbesondere gegen Muslime gerichtete Abschottungspolitik Ungarns oder Polens europäischen Grundwerten widerspricht. Doch jedes Land hat sich an das europäische Recht zu halten und Urteile zu akzeptieren. Anders kann die EU nicht funktionieren.

Politisch ist die Aufnahme von Flüchtlingen nicht gelöst

Rechtlich ist der Streitfall nach dem EuGH-Urteil also geklärt. Politisch allerdings ist nichts gelöst. Es mag ja sein, dass sich die Slowakei – sie hat bisher 16 statt der geforderten 902 Flüchtlinge aufgenommen – nun ein bisschen bewegt. Doch deuten die ungewöhnlich scharfen Reaktionen aus Warschau, Budapest und Prag darauf hin, dass es bei der generellen Ablehnung bleibt und keine Bereitschaft besteht, sich einem höchstrichterlichen Urteil zu beugen. Daran sieht man, wie tief die Kluft innerhalb der EU inzwischen ist und wie kompromisslos bestimmte Staaten darauf beharren, allein darüber bestimmen zu können, wer einreisen darf oder nicht.

Die EU kann versuchen, den Widerstand mit Vertragsverletzungsverfahren, Bußgeldern und der Androhung von Subventionskürzungen zu brechen – Ungarn etwa hat seit 2010 aus den EU-Kassen fast 30 Milliarden Euro erhalten. Die Frage ist nur, ob sich Solidarität damit erzwingen lässt – abgesehen davon, dass für solche Entscheidungen Einstimmigkeit vonnöten ist. Und wem ist damit gedient, wenn sich die Osteuropäer am Ende beugen und die Flüchtlinge mies behandeln?

Die meisten werden bei erstbester Gelegenheit sowieso dorthin weiterziehen, wo es bessere Perspektiven und bessere Sozialleistungen gibt und schon viele Landsleute leben – nach Deutschland vor allem. Insofern lohnt es womöglich, Alternativen wie den „Freikauf“ von der Aufnahmepflicht zu prüfen. Einfach kleinbeigeben kann die EU nicht. Sie muss darauf bestehen, dass Urteile akzeptiert werden – sonst gerät das Rechtssystem ins Rutschen.

EU ist bei der Flüchtlingspolitik zerstritten

Der Streit um die Flüchtlingspolitik und die knallharte nationalistische Gangart osteuropäischer Staaten führen die heillose Zerstrittenheit Europas eindringlich vor Augen. Man fragt sich, wie es überhaupt jemals gelingen soll, eine gemeinsame Antwort auf die Jahrhundert-Herausforderung der Migration zu finden. Die Pläne der EU-Kommission, künftig Flüchtlinge – und da sprechen wir über ganz andere Größenordnungen als jene 160.000 – per Quote in ganz Europa zu verteilen, sind angesichts dieses Trauerspiels bereits Makulatur.

Nichts geht ja rasch genug voran – weder der Schutz der EU-Außengrenze und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber noch die wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika und die Erarbeitung gemeinsamer Asylstandards. Merkels und Macrons kühne Pläne, über Asylanträge bereits in den Transit- und Herkunftsländern der Bewerber zu entscheiden und Wirtschaftsflüchtlingen legale Zugangswege nach Europa zu eröffnen, stehen einstweilen nur auf dem Papier.

Ein Europa in dieser Verfassung ist außerstande, die Migration dauerhaft zu steuern. Die „Einheit“ und Handlungsfähigkeit Europas scheinen gerade auf diesem Feld nicht herstellbar zu sein. Ein Grund mehr, endlich die versprochene Reform der EU anzugehen – mitsamt der Option, in einigen Kernstaaten „mehr Europa“ zu praktizieren, während andere, auf ihre nationale Souveränität pochende Staaten in einer Wirtschaftsunion verbunden bleiben. So jedenfalls kann es nicht in alle Zukunft weitergehen.

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