Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Überblick: Trumps zweiter Versuch

Überblick
07.03.2017

Trumps zweiter Versuch

Der US-Präsident hat ein neues Dekret mit pauschalen Einreiseverboten unterzeichnet

Im zweiten Anlauf hat Donald Trump ein pauschales Einreiseverbot für Millionen von Bürgern aus muslimisch geprägten Staaten auf den Weg gebracht. Der US-Präsident unterzeichnete am Montag ein Dekret, das Passinhabern aus sechs Ländern für 90 Tage und prinzipiell allen Flüchtlingen für 120 Tage die Einreise verwehrt. Ein Überblick:

Was ist neu?

In seiner grundsätzlichen Stoßrichtung orientiert sich Trumps neu gefasstes Dekret eng an der ersten Vorlage aus dem Januar, die von US-Bundesrichtern vorläufig gestoppt worden war: Es setzt abermals auf pauschale Einreiseverbote. Davon erhofft sich Trump, potenzielle Terroristen von US-Boden fernzuhalten. Das neue Dekret enthält aber einige Klärungen: So wird präzisiert, dass Inhaber von gültigen US-Visa und von Green Cards – also unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen – auf jeden Fall einreisen dürfen. Für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft wie etwa Deutsch-Iraner gilt: Sie dürfen einreisen, wenn sie den Pass jenes Staates verwenden, für den kein Einreiseverbot gilt.

Wer ist betroffen?

Menschen aus dem Sudan, Syrien, dem Iran, Libyen, Somalia und dem Jemen, die nach dem 16. März in die USA einreisen wollen und die bis zu diesem Tag kein gültiges Visum ausgestellt bekommen haben. Wer bis zum 27. Januar, dem Tag des ersten Einreisestopps, über ein Visum verfügte, wird ins Land gelassen.

Lesen Sie dazu auch

Warum ist der Irak im Unterschied zum ersten Dekret ausgenommen?

Außenminister Rex Tillerson sagte, das Land sei ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Trumps Beraterin Kellyanne Conway erklärte, der Irak habe seine Sicherheitsüberprüfungen ausgeweitet und sei deshalb nicht mehr auf der Liste.

Was ist nach den 90 Tagen, beziehungsweise nach den 120 Tagen?

Das ist unklar. Auch mit dem neuen Dekret wird ein pauschales Einreiseverbot für alle Flüchtlinge für einen Zeitraum von 120 Tagen verfügt – das soll auch für syrische Flüchtlinge gelten, die im ersten Dekret noch mit einem unbefristeten Einreiseverbot belegt worden waren.

Ab wann gilt das Dekret?

Das Dekret soll erst am 16. März in Kraft treten, um Behörden und Fluggesellschaften Zeit zur Vorbereitung zu geben. Damit soll ein abermaliges Chaos an den Flughäfen ausgeschlossen werden. (dpa, afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.