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  3. Asylpolitik: Urteile und Vorurteile über Flüchtlinge - ein Faktencheck

Asylpolitik
19.08.2015

Urteile und Vorurteile über Flüchtlinge - ein Faktencheck

Handys sind kein Zeichen von übermäßigem Wohlstand der Asylbewerber. Sie dienen hauptsächlich als Kommunikationsmittel zur Familie.
Foto: Felix Kästle/dpa (Symbolbild)

Teure Handys, nur Männer, faule Herumlungerer: Vorurteile über Flüchtlinge gibt es viele. Wir haben einige unter die Lupe genommen - und Fakten gegen Phrasen gestellt.

Asylbewerber haben teure Handys, lassen sich aber alles vom Steuerzahler bezahlen. Überhaupt nimmt Deutschland sowieso alle auf - die anderen Länder tun gar nichts. Und nicht zu vergessen - ungebildet sind alle Flüchtlinge auch noch: Vorurteile über Flüchtlinge gibt es zuhauf. Meist stimmen sie nicht, oft genug werden Fakten auch "passend gemacht", wenn sie Vorurteile unterlegen sollen.

Wir haben einige verbreitete Vorurteile unter die Lupe genommen - und Fakten gegen Phrasen gestellt. 

Vorurteil: „Flüchtlinge haben teure Handys, lassen sich aber alles vom deutschen Steuerzahler zahlen“

In „asylkritischen“ Kreisen ist das Smartphone zum Beweis für Reichtum und Sozialschmarotzertum der Flüchtlinge geworden. Tatsächlich kommen die meisten Flüchtlinge schon mit Handys an. Sie dienten und dienen als Kommunikationsmittel zwischen auf der Flucht getrennten Familien, als Übersetzer, als Informationskanal (wenn die Diktatur im Heimatland zum Beispiel Medien zensiert und Festnetztelefone überwacht) und als Zeuge für Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel im syrischen Bürgerkrieg, zählt die österreichische Tageszeitung Der Standard auf.

Auf dem Smartphone speichern Flüchtlinge oft wichtige Dokumente und Bilder, hat Pro Asyl festgestellt. Die laufenden Kosten in Deutschland gehen für sie gegen null. Für den Internetzugang nutzen sie Hotspots und können so Kontakt zur Heimat halten.

Außerdem: So teuer wie sie aussehen, sind viele der Mobiltelefone gar nicht. "Teils sind die Handys in den Herkunftsländern nicht so teuer wie hier", heißt es bei Pro Asyl. Denn Unternehmen wie Samsung, HTC oder LG werfen außerhalb Europas und den USA längst auch Handys auf den Markt, die optisch zwar aussehen wie westliche Premiummodelle, aber weniger Leistung oder eine schlechtere Kamera haben - und damit viel billiger sind.

Bezieht man die Asylantragsteller auf die Bevölkerungszahl, so steht Deutschland nur auf Rang 7 der europäischen Staaten.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)
Vorurteil: „Deutschland nimmt mehr Flüchtlinge auf als andere EU-Staaten.“

Tatsächlich kamen 2014 zahlenmäßig mit Abstand am meisten Flüchtlinge nach Deutschland. Zum Vergleich: Deutschland registrierte 202.815 Menschen, Schweden 81.325 und Italien 64.625 (Zahlen: Bundesamt für Migration, Broschüre Seite 29).

Ganz anders ist das Bild allerdings, wenn man die Zahlen in Relation zur Bevölkerungszahl betrachtet. Da trägt plötzlich Schweden die größte Last in Europa. Auf 1000 Einwohner kommen dort 8,4 Antragssteller. Deutschland liegt nun nur noch auf Rang 7 – mit 2,5 Antragstellern pro 1000 Einwohnern. Die zweitgrößte Last trägt Ungarn: 4,3 Flüchtlinge, die einen Antrag stellen, kommen dort auf 1000 Einwohner.

Der europäische Durchschnitt liegt bei 1,3 pro 1000 Einwohnern. In die bevölkerungsmäßig kleineren Staaten wie Schweden, Ungarn, Österreich und Malta kommen relativ mehr Asylbewerber als in die mit über 30 Millionen Einwohner wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Spanien. Letztere haben alle unter einem Antragsteller pro 1000 Einwohner. Ausnahmen davon sind Deutschland und Italien.

Auch Frauen beantragen Asyl in Deutschland.
Foto: David Ebener, dpa (Symbolfoto)
Vorurteil: „Es kommen fast nur junge Männer.“

Richtig ist, dass mehr männliche Flüchtlinge einen Asylantrag in Deutschland als weibliche. Je nach Herkunftsland sind es jedoch mal mehr, mal weniger viele. Aus Serbien kommen beispielsweise fast genauso viele Frauen – von Januar bis Juni 2015 waren es 7689 - wie Männer (8133) nach Deutschland. Aus Syrien kamen dagegen 26.066 Männer und 8362 Frauen.

Wieso diese Aufteilung so ist, darüber liegen laut einer Sprecherin des Bundesamtes für Migration dem Amt keine auswertbaren Erkenntnisse vor. Bernd Mesovic von Pro Asyl kennt verschiedene Gründe. In mehreren Staaten seien Männer von „bestimmten Verfolgungsmaßnahmen“ eher betroffen als Frauen. Zum Beispiel würden sie eher im Krieg eingesetzt.

Dann kommt dazu, dass für Familien häufig nur ein Mitglied nach Europa geht. „Zum Teil ist es zu teuer, zum Teil wollen die Familien das Risiko minimieren“, sagt Mesovic. Denn der Weg sei gefährlich, zum Beispiel die Überfahrten über das Mittelmeer und die Ägais. Diesen Fluchtweg müssten die Flüchtlinge überstehen.

Viele Asylbewerber in Deutschland hoffen, die Familie auf legalem Weg nachzuholen – und so für diese Familienmitglieder die Reise deutlich weniger gefährlich zu machen. „Da sitzen viele auf heißen Kohlen. Sie fühlen sich auch häufig verpflichtet gegenüber den Zurückgebliebenen", sagt Mesovic.

Für Frauen droht in manchen Gebieten die Gefahr, verschleppt und vergewaltigt zu werden. Mesovic nennt als Beispiel den Weg über Sinai. Ein weiterer Grund: In Westafrika gibt es traditionell eine starke Arbeitsmigration der jüngeren Männer. In diesem Fall muss dann der Migrant für eine finanzielle Entlastung der Familie zuhause sorgen.

Asylantragsteller

Januar – Juni 2015

Gesamt

Männlich

Weiblich

Bundesweit

179.037

120.559

58.478

       
Top-10-Herkunftsländer      
Syrien

34.428

26.066

8.362

Kosovo

31.400

20.739

10.661

Albanien

22.209

13.647

8.562

Serbien

15.822

8.133

7.689

Irak

9.286

6.578

2.708

Afghanistan

8.179

6.188

1.991

Mazedonien

6.704

3.534

3.170

Eritrea

3.636

2.769

867

Nigeria

2.864

1.800

1.064

Pakistan

2.841

2.487

354

Quelle: Bundesamt für Migration

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Auch die Agentur für Arbeit muss einer Beschäftigung von Asylbewerbern zustimmen.
Foto: Foto: Felix Kästle, dpa (Symboldbild)
Vorurteil: „Flüchtlinge arbeiten alle nicht.“

Tatsächlich hängt die Frage, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab, heißt es im Bundesamt für Migration. Die genauen Bestimmungen regelt das Asylverfahrensgesetz

Zunächst haben Asylbewerber ein dreimonatiges generelles Arbeitsverbot. Danach können sie arbeiten - je nach Status unter bestimmten Voraussetzungen.

Anerkannte Asylbewerber, die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen uneingeschränkt arbeiten. (Ausnahme: Liegt ein Abschiebungsverbote vor, erteilen die Ausländerbehörden ihre Arbeitserlaubnis gesondert.)

Anders ist das für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus. Sie brauchen zunächst eine Genehmigung ihrer Ausländerbehörde, damit sie arbeiten dürfen. Zustimmen muss außerdem die örtliche Arbeitsagentur. Denn die muss unter anderem den "Vorrang" prüfen - also ob nicht ein Bürger aus Deutschland oder der EU vor dem Asylbewerber Vorrang auf die Stelle hat.

Erst nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet ist die Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr erforderlich. Dann haben Asylbewerber einen unbeschränkten und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Ausnahme sind laut dem Bundesamt Tätigkeiten wie Praktika, Berufsausbildung sowie Tätigkeiten als Hochqualifizierte. Die sind für Asylbewerber und Geduldete zustimmungsfrei.

Viele Asylbewerber gehen schon einer Arbeit nach. Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings noch nicht viele aussagekräftige Daten. Denn bisher werde nur die Staatsangehörigkeit erfasst, nicht aber der Asylstatus, sagt Sprecher Paul Ebsen. Über die Staatsangehörigkeit lässt sich aber dennoch eine Näherung ableiten.

Im Februar 2015 waren 357.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus den Asylzugangsländern registriert. Nur etwa ein Viertel davon sind allerdings Flüchtlinge. 2014 stimmte die Agentur für Arbeit außerdem 67.795 Beschäftigungen zu. 26.408 Mal erteilte sie keine Zustimmung. Die von der Ablehnung betroffenen Menschen können allerdings über die Ausnahmen wie Praktika und Ausbildungen auf den Arbeitsmarkt kommen. 

Viele Asylbewerber haben eine gute Bildung. Dennoch fehlen meist Deutschkenntnisse, die für eine Integration wichtig sind.
Vorurteil: „Flüchtlinge sind ungebildet.“

Falsch. Tatsächlich haben viele Asylbewerber einen akademischen Abschluss  – allerdings hängt dies auch von der Herkunft ab, so das Bundesamt für Migration. Von den Migranten aus Syrien stammen zum Beispiel rund 78 Prozent aus durchschnittlichen oder guten wirtschaftlichen Verhältnissen und haben eine gute Schulbildung. Das ergab eine Befragung der Agentur für Arbeit im Zeitraum von 1. Januar 2013 bis 30. September 2014.

21 Prozent der Befragten hatten eine Fachhochschule oder Universität besucht, rund 22 Prozent ein Gymnasium, rund 47 Prozent eine Grund- oder Mittelschule. Nur wenige hatten gar keine Schule besucht. Diese Angaben liegen weit über den Daten vieler anderer Herkunftsländer.

Das Bundesamt erfasst nicht statistisch und systematisch die Ausbildung und Qualifikation der Asylsuchenden. Allerdings werden die Flüchtlinge, wenn sie ihren Asylantrag stellen, auch zu ihrer Bildung befragt – eine Antwort ist freiwillig, die Daten sind nicht repräsentativ. Bei den Asylsuchenden des Jahres 2014 gaben 15 Prozent an, eine Hochschule besucht zu haben, 16 Prozent ein Gymnasium und 35 Prozent eine Mittelschule besucht zu haben. 11 Prozent der Befragten hatten keine Schule, 24 Prozent lediglich eine Grundschule besucht.  

Asylbewerber müssen gesetzlich auf Infektionskrankheiten untersucht werden.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)
Vorurteil: „Flüchtlinge schleppen Krankheiten ein.“

Flüchtlinge sind von manchen Krankheiten - Hepatitis B und Aids tatsächlich etwas häufiger betroffen als Deutsche. Allerdings, sagt das Bayerische Gesundheitsministerium, "wie die infektionsepidemiologischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen aus der Praxis zeigen, besteht insgesamt nur ein geringes Infektionsrisiko, da Asylbewerber durch das Gesundheitsamt nach § 62 AsylVfG auf übertragbare Krankheiten untersucht werden."

Das heißt: Bei der Registrierung werden die Asylbewerber erst einmal auf übertragbare Krankheiten untersucht. Sie werden mit Röntgenaufnahmen (wenn sie älter als 15 Jahre sind) auf eine Tuberkulose der Atemwege getestet, ihr Blut wird nach dem Aids-Erreger HIV und nach Hepatitis B untersucht. Wenn ansonsten ein Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht oder wenn Infektionen in der Familie bekannt sind, werden die Asylbewerber ebenfalls untersucht, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. 

Die Untersuchungen ergaben laut dem Ministerium: HIV-positiv sind seit Jahren unter ein Prozent der Asylbewerber, Hepatitis-B-positiv unter fünf Prozent. Bei den Untersuchungen des Gesundheitsamtes waren im ersten Halbjahr 2015 0,76 Prozent der untersuchten über 15-jährigen Asylbewerber auf HIV auffällig, bei 0,6 Prozent der Asylbewerber wurde eine HIV-Infektion neudiagnostiziert. Zum Vergleich: In der bayerischen/deutschen Bevölkerung tritt in den vergangenen Jahren HIV relativ konstant mit etwa 0,1 Prozent auf.

Im selben Zeitraum wurde außerdem in vier Prozent der getesteten Proben ein Oberflächenantigen des Hepatitis B-Virus nachgewiesen, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. In Deutschland tritt diese Krankheit bei weniger als einem Prozent der Bevölkerung auf.

Das Gesundheitsamt treffe die notwendigen Maßnahmen, um die Bevölkerung vor drohenden Gefahren zu schützen, falls doch einmal Anzeichen zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit bestehen sollten, so das Ministerium.

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