Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. NPD: Verbot oder nicht? Urteil im NPD-Verfahren erwartet

NPD
17.01.2017

Verbot oder nicht? Urteil im NPD-Verfahren erwartet

Ein Unterstützer der NPD bei einer Kundgebung in Berlin.
Foto: Matthias Balk, dpa, Archiv

Die Verfassungsrichter haben es in der Hand, die NPD von der politischen Landkarte zu tilgen. Greifen sie wirklich zur schärfsten Waffe, dem Parteiverbot?

Wegen der Gefahr eines erneuten Scheiterns war der zweite Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD von Anfang an hochumstritten - am Dienstag stellt sich heraus, ob das riskante Unterfangen der Länder sich auszahlt. Am Vormittag um 10 Uhr verkündet der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nach monatelangen Beratungen im Geheimen sein Urteil in dem Verfahren. Bis zuletzt ist unklar, ob es für ein Verbot reicht.

In der Verhandlung im März 2016 hatten die Richter die Beweissammlung der Länder drei Tage lang kritisch durchleuchtet. Skepsis war vor allem bei der Frage zu spüren, ob der tatsächliche politische Einfluss der NPD eine so scharfe Maßnahme wirklich rechtfertigt.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zeigte sich jedoch überzeugt, dass die NPD verboten werden. "Ich bin tatsächlich weiter zuversichtlich, dass am Ende des Verfahrens ein Verbot der NPD steht", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Montag) und fügte hinzu: "Ich vertraue auf Karlsruhe." Die rechtsextreme Partei sei vielerorts unvermindert darauf aus, in aggressiv-kämpferischer Weise die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es sei den Landesregierungen gelungen, "die nötigen Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD beizubringen", sagte der CDU-Politiker, der den Verbotsantrag maßgeblich mit vorangetrieben hatte.

5000 Mitglieder bei der NPD

Die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern hat jedoch auch in der Flüchtlingskrise nicht an ihre Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Vor allem der rasante Aufstieg der AfD hat die Rechtsextremen zuletzt an den Rand der Bedeutungslosigkeit gedrängt. Seit der Karlsruher Verhandlung ist die NPD in Mecklenburg-Vorpommern bei der Wahl im Herbst auch noch aus dem letzten Landtag geflogen.

Der Bundesrat, der den Verbotsantrag gestellt hat, will erreichen, dass die Richter die NPD wegen ihrer demokratiefeindlichen Parolen und Ziele als verfassungswidrig einstufen. Laut Grundgesetz erfüllen dieses Kriterium Parteien, die "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Beim Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956 hat das Gericht dieses "darauf ausgehen" festgemacht an einer aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen wäre also zu wenig. Aber dieses letzte Verbotsurteil ist mehr als 60 Jahre alt und fiel im politischen Klima der jungen Bundesrepublik. Beobachter erwarten mit Spannung, welche Maßstäbe der Senat für die heutige Zeit entwickelt.

Erklären die Verfassungsrichter die Auflösung der NPD, dürften die Rechtsextremen keine Ersatzorganisationen gründen. Karlsruhe kann außerdem die Einziehung des Parteivermögens anordnen. Gewählte Volksvertreter verlieren nach den deutschen Gesetzen ihre Mandate. Bei der NPD beträfe das aktuell etwa 340 Kommunalmandate und den EU-Parlamentarier Udo Voigt. Gegen ein Verbot wehren könnte sich die NPD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der Druck, der auf dem Verfahren lastet, ist auch deshalb so groß, weil 2003 schon einmal ein Verbotsanlauf gegen die NPD gescheitert war. Damals zog Karlsruhe die Reißleine, als ans Licht kam, dass die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

Der neue Chef der Innenministerkonferenz, Sachsens Ressortchef Markus Ulbig (CDU), hält das Verfahren bei allen Unwägbarkeiten für nützlich. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird zeigen, wie weit Parteien in unserem Rechtsstaat gehen dürfen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Die Bundesratspräsidentin und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte, die Länder seien von der Verfassungsfeindlichkeit der NPD überzeugt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mahnte, den Kampf gegen den Rechtsextremismus unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen. "Klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Für die Politik, für die Sicherheitsbehörden und für die Zivilgesellschaft", sagte Maas der "Welt" (Montag). Von Anja Semmelroch, dpa

NPD-Verbotsverfahren ab 8 Uhr im Liveticker

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.01.2017

Mei Tipp: die NPD wird nicht verboten und die Länder blamieren sich mal wieder auf Kosten des Steuerzahlers bis auf die Knochen.