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Internet
30.01.2013

Verbraucher sollen besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden

Das Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke im Internet ist offenbar fertig.
Foto: dpa

Das Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke im Internet ist offenbar fertig. Bürger sollen damit vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden.

Der Entwurf war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Diese würden immer wieder versuchen, Forderungen eintreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

Abmahn-Anwälte sollen in die Schranken gewiesen werden

Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Diese hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt.

Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. dpa

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