Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Justiz: Verbummelte Steuererklärungen

Justiz
08.11.2017

Verbummelte Steuererklärungen

Foto: dpa

Bayerns Ex-Finanzminister Fahrenschon unter Verdacht

Ja, da schau her, der nette Herr Fahrenschon! Ausgerechnet dem früheren bayerischen Finanzminister, der wohl nicht zuletzt des lieben Geldes wegen seine Karriere in der CSU an den Nagel hängte und sich 2011 zum Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wählen ließ, sitzt der Staatsanwalt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Nacken. Die Angelegenheit ist amüsant, mysteriös und ernst zugleich. Amüsiert haben sich gestern in München all jene, die Fahrenschon als Politiker oder Banker kennen: Ja mei, der Georg, er ist halt auch nur ein Mensch. Dass einer mal ein paar Jahre versäumt, seine Steuererklärung zu machen, das könne man – Finanzminister hin, Sparkassenpräsident her – doch verstehen...

Mysteriös ist die Sache, weil man nicht so genau weiß, was hinter dem Strafbefehl steckt. Das gilt zum einen für die rechtliche Seite: Fahrenschon sagt, er habe seine Steuererklärungen 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, aber mittlerweile alles bezahlt. Das sei zwar „ein kritikwürdiger Fehler, den ich sehr bedauere, aber keine Straftat“. Die Staatsanwaltschaft München I sieht das anders, sagt aber nicht warum. Begründung: Steuergeheimnis. Seltsam ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Falles durch die Bild-Zeitung. Heute nämlich stellt Fahrenschon sich in Berlin als Sparkassenpräsident zur Wiederwahl. Jetzt wird gerätselt, wer dafür gesorgt hat, dass das Strafverfahren am Tag vor der Wahl öffentlich wird. Sehr ernst dagegen ist die Angelegenheit für den Betroffenen und für die Sparkassen. Fahrenschon habe als Präsident, wie es heißt, zuletzt „sehr gute Arbeit“ gemacht. Und er ist der einzige Kandidat – bisher.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.