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14. Februar 2012 14:23 Uhr

Urteile

Verfassungsgericht fordert mehr Geld für Professoren

Mehr Geld für gering bezahlte Professoren: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung aus Hessen gekippt, weil sie Hochschullehrern keinen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Besoldung von Hochschullehrern entschieden. Foto: Fabian Stratenschulte / Symbolbild dpa

Die Regelung verstoße deshalb gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten. Die Bezahlung von Hochschullehrern war 2005 bundesweit neu geregelt worden (Az. 2 BvL 4/10).

Mit der Entscheidung stärken die Richter das Recht von Beamten auf angemessene Bezahlung. Nach dem sogenannten Alimentationsprinzip müsse der Staat seinen Beamten einen «angemessenen Lebensunterhalt» gewähren. Dabei müsse die Politik unter anderem die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft berücksichtigen. Das Land Hessen muss nun bis Jahresende die Bezahlung korrigieren - andere Bundesländer, die auch nicht mehr bezahlen, dürften gleichfalls betroffen sein.

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Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands Bernhard Kempen sagte, es sei «ein guter Tag für die deutsche Wissenschaft». Die Entscheidung bedeute, dass insbesondere junge Wissenschaftler mit besserer Bezahlung rechnen könnten. «Es muss deutlich mehr Geld in das System», sagte Kempen. «Wir haben jetzt schon 2,4 und wir werden bald 2,7 Millionen Studierende haben, und das wird auch dauerhaft so bleiben. Ich glaube, dass die Investition in Köpfe eine gute Investition ist.»

Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen. Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen. Ein Chemieprofessor aus Marburg war mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor Gericht gezogen. Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890,03 Euro eingestellt worden. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro.

Zumindest die in Hessen gezahlte Besoldung sei «evident unzureichend», entschieden die Richter des Zweiten Senats mit einer Mehrheit von 6:1 Stimmen. Das Gehalt eines Professors in der Besoldungsgruppe W2 entspreche etwa der Besoldung eines 40-jährigen Oberstudienrats. Das Grundgehalt reiche nicht aus, «um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen», heißt es zur Begründung des Urteils. Dies werde auch nicht durch die möglichen Leistungszulagen ausgeglichen.

Zwar erlauben die Richter grundsätzlich die Einführung von Leistungselementen bei der Besoldung. Bei der Frage nach der angemessenen Alimentation seien diese Zulagen aber nur zu berücksichtigen, wenn jeder Professor «unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen hat». Diesen Voraussetzungen genügten die Bestimmungen jedenfalls in Hessen nach Ansicht der Richter nicht.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, dass von den Richtern des Zweiten Senats - unter ihnen vier Hochschullehrer - niemand direkt von der Entscheidung profitiere. Richter Michael Gerhardt gab eine abweichende Meinung ab. Nach seiner Auffassung ist die Kombination aus einem «moderaten, aber auskömmlichen Grundgehalt und variablen, leistungsbezogenen Elementen» sachgemäß.

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, bezeichnete die Entscheidung als «Klatsche» für die Reform der Hochschulbesoldung. Eigentlich sollte der Hochschulbereich für qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Reform attraktiver werden, sagte Heesen. «Das Gegenteil ist passiert.» (dpa)

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