Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Flüchtlinge: Verstoß gegen internationales Recht: Österreich beharrt dennoch auf Obergrenze

Flüchtlinge
18.02.2016

Verstoß gegen internationales Recht: Österreich beharrt dennoch auf Obergrenze

Österreich nimmt an seiner Südgrenze nur noch 80 Asylbewerber pro Tag im eigenen Land auf. Doch nun ist klar: Die Regelung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. (Symbol)
Foto: Armin Weigel/Archiv (dpa)

Österreich nimmt an seiner Südgrenze künftig nur noch 80 Asylbewerber pro Tag im eigenen Land auf. Doch nun ist klar: Die Regelung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.

Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann beharrt auf der umstrittenen Flüchtlings-Obergrenze. "Es ist undenkbar, dass Österreich (...) die Asylbewerber für ganz Europa aufnimmt", erklärte Faymann vor dem EU-Gipfel am Donnerstag in Brüssel.

Zuvor hatte die EU-Kommission die angekündigten Flüchtlingskontingente als Verstoß gegen internationales Recht bewertet. Die Begrenzung der Zahl von Asylanträgen sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Konvention sowie mit Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta vereinbar, schrieb EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, an die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Er fordere, die  Maßnahmen zu überdenken.

Dazu sagte Faymann: "Juristische Meinungen werden von Juristen beantwortet. Politisch sage ich: Wir bleiben dabei." dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.02.2016

Wir verstoßen auch massenweise gegen geltendes Recht. Asylsuchende haben im ersten EU Land ihren Antrag zustellen.

18.02.2016

Seh ich auch so. Wenn Frau Merkel in Alleingang sich über geltende Gesetze hinweg setzen darf - darf das Österreich auch. Jeder darf schließlich ein bisschen banane sein.

18.02.2016

Würde ein "normaler" Bürger so extrem gegen die deutsche Rechtsordnung vestoßen, wie es ein Großteil unserer Politiker auf deutscher oder EU-Ebene macht, müßte er 10x lebenslänglich bekommen.