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Berateraffäre
12.12.2018

Verteidigungsministerium: U-Ausschuss soll Berateraffäre aufklären

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen äußert sich bei der Ankunft zur Sitzung des Verteidigungsausschusses.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

Zwei Mal hat der Verteidigungs-Ausschuss des Bundestags in mehrstündigen Befragungen von Ministerin von der Leyen versucht, Licht in die Berateraffäre zu bringen.

Die Berateraffäre im Verteidigungsministerium wird zum Fall für einen Untersuchungsausschuss des Bundestags. Die Obleute von Grünen, FDP und Linke im Verteidigungsausschuss verständigten sich am Mittwoch auf die Einsetzung eines solchen Gremiums. Es soll den Einsatz externer Fachleute für einen dreistelligen Millionenbetrag unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufklären. Die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen reichen zur Einsetzung aus. 

Ausgelöst wurde die Affäre im August durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Berater-Einsatzes im Ministerium stark anzweifelt.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand ausgegeben. Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum. 

Berateraffäre: Von der Leyen stundenlang befragt

Vor der Entscheidung der Opposition hatte von der Leyen am Mittwoch zum zweiten Mal in einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses vier Stunden zu der Affäre Stellung genommen. Ihre frühere Staatssekretärin Katrin Suder blieb der Sitzung aber fern und wollte Fragen der Abgeordneten nur schriftlich beantworten. Das gab für die Oppositionsfraktionen den Ausschlag, sich für einen U-Ausschuss zu entscheiden, da dieser Zeugen vorladen kann.

"Es ist jetzt genug, es hilft jetzt nur noch ein Untersuchungsausschuss", sagte der Grünen-Obmann Tobias Lindner. Er betonte, dass das Verteidigungsministerium die Chance gehabt hätte, den Ausschuss abzuwenden. Nach der zweiten Sondersitzung müsse man aber sagen: "Richtig schlauer geworden sind wir nicht." Die Opposition will die Untersuchungen aber nicht in die Länge ziehen. "Es soll sehr komprimiert sein, wir wollen keine Ablenkungsmanöver", sagte die FDP-Obfrau im Ausschuss, Marie-Agnes Strack-Zimmermann. 

Von der Leyen reagierte gelassen auf die Entscheidung. "Das ist das absolute Recht des Parlaments", sagte sie. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Minderheitenrecht, für das nur ein Viertel der Stimmen im Verteidigungsausschuss notwendig sind. Grüne, Linke und FDP stellen zusammen 11 von 36 Abgeordneten, haben damit also mehr als die notwendigen 9 Stimmen. Die AfD hatte bereits vor vier Wochen einen Untersuchungsausschuss beantragt, war damals mit dem Vorstoß aber zunächst noch gescheitert.

Von der Leyen verteidigt Einsatz externer Berater

Von der Leyen hatte in der vergangenen Wahlperiode Suder von der Unternehmensberatung McKinsey ins Ministerium geholt, um im Rüstungssektor aufzuräumen. Suder schied in diesem Jahr kurz vor Beginn der Berateraffäre aus. Ihre Aussage wird von der Opposition vor allem hinsichtlich des Vorwurfs der Vetternwirtschaft für unerlässlich gehalten.

Von der Leyen machte klar, dass sie keinen Einfluss auf das Erscheinen Suders habe. "Ich bin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums zuständig", sagte sie. Den Einsatz externer Berater verteidigte die CDU-Politikerin. "Unbestritten ist, dass wir die Projekte selber brauchen, und damit auch den Rat von Experten von außen", sagte sie. Es gehe weitgehend um das Thema Digitalisierung. Weil es dort einen "erheblichen Nachholbedarf" und Zeitdruck gebe, sei externe Expertise nötig. 

Die Verteidigungsministerin räumt Versäumnisse ein

Allerdings räumte von der Leyen Versäumnisse in ihrem Haus beim Umgang mit dem Vergaberecht ein. Um das künftig zu verhindern, seien die Kontrollmechanismen verbessert worden, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern. 

Bei der Untersuchung von Verteidigungsfragen wandelt sich der Verteidigungsausschuss in einen Untersuchungsausschuss um, ist dann also personell identisch. Diese Sonderregelung ist der besonderen Sensibilität von Sicherheitsfragen geschuldet. Der Ausschuss muss in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im neuen Jahr voraussichtlich am 16. Januar noch formal beschlossen werden. Anschließend kann er seine Arbeit sofort aufnehmen. (dpa)

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